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Von Abhängigkeit und freiem Willen
Die menschliche Freiheit im Blick des christlichen Verständnisses der
Freiheit
1. Die Kirche der Freiheit
Im Folgenden wollen wir uns der Problematik des „freien
Willens“ vom christlichen Freiheitsverständnis her nähern.
Dabei haben wir zunächst eine Fehlanzeige zu machen. Das
Christentum ist zwar als eine Religion der Freiheit in die Welt
getreten, aber diese Freiheit wird weder von so etwas wie einem
„freien Willen“ begründet noch von ihm getragen noch läuft sie darauf
hinaus. „Die Wahrheit wird euch frei machen“, ist die zentrale
Botschaft Jesu im Johannesevangelium (Joh 8, 32). Von ihr – der
Wahrheit, nämlich der Verlässlichkeit der Treue Gottes zur Menschheit,
die in Jesus Christus erfahren wurde – wird Freiheit begründet und
getragen. „Zur Freiheit hat euch Christus befreit“, lautet einer der
Spitzensätze der Verkündigung des Apostels Paulus (Gal 5, 1), die mit
seiner Begeisterung über die „herrliche Freiheit der Kinder Gottes“ (Röm
8, 21) zusammen stimmt. Der freie Wille spielt dabei explizit gar
keine Rolle.
Er wird im Laufe der
Kirchengeschichte- und Theologiegeschichte als eine Dimension des
Freiheitsverständnisses auftauchen und dabei mehr als nur Verwirrung
stiften, ja seine Behauptung wird sogar zur Kirchenspaltung beitragen.
Aber alle wesentlichen Etappen ihres Weges, auf denen sich die Kirche
als Religion der Freiheit darstellte, verdankten sich nicht dem
Antrieb der Vorstellung vom „freien Willen“ des Menschen. Schon in der
sog. „Alten Kirche“, die noch heute als Modell einer wahren Kirche
gilt, war das so. Sie hat in Breite in die apostolische Begeisterung
über die Freiheit, zu der Christus befreit, eingestimmt, indem sie die
Befreiung vom Kult und der Knechtung der römischen Götter, die
keine sind, bejubelte. Auf die Befreiung zur Freiheit haben sich alle
kirchlichen Reformbewegungen des Mittelalters bezogen, welche die
Abhängigkeit der institutionalisierten Kirche von den Mächten der
„Welt“ in Politik, Wirtschaft und den Geistern der Zeiten überwinden
wollten. „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ ist die
Schrift der lutherischen Reformation, welche unter ausdrücklicher
Negation eines „freien Willens“ Befreiungsprozesse nicht nur in der
Kirche, sondern auch in der europäischen Geschichte in Gang gesetzt
hat. Freiheit war das Stichwort, das es der protestantischen Kirche
und Theologie nach einigen Fehlwegen ermöglichte, das
Freiheitsanliegen der Aufklärung in Wissenschaft und Ethik als ihre
ureigenste Angelegenheit zu begreifen. „Frohe Befreiung aus den
gottlosen Bindungen dieser Welt“ hat die Bekennende Kirche in der Zeit
der Naziherrschaft dem Zugriff dieses vom „freien Willen“ der
Deutschen ermöglichten Regimes auf die Kirche in der Barmer
Theologischen Erklärung von 1934 (These 2) entgegen gehalten. „Kirche
der Freiheit“ heißt (allerdings etwas zu bombastisch) das
Perspektivpapier der Evangelischen Kirche von heute, mit dem sie sich
auf die Herausforderungen unserer Zeit zu rüsten versucht.
Wie willkürlich und
großmaschig zusammen gesammelt diese stichwortartigen Erinnerungen an
einzelne Etappen der Kirchengeschichte nun auf den ersten Blick auch
erscheinen mögen: Freiheit als im Glauben an Gott in Jesus Christus
verankert durchzieht als Quellborn christlicher Identität diese
Geschichte wie ein roter Faden; viel zu oft – auch durch das
Hineinreden der Konstruktion eines „freien Willens“ – bis zur
Unkenntlichkeit verblassend, aber dann doch immer wieder als Leitfaden
für das, was eine christliche Kirche ausmacht und was in ihrem
Verständnis jeden Menschen auszeichnet und adelt. Eine Kirche, in der
das Wort „Freiheit“ in seinem biblischen Profil zum Fremdwort
würde oder welche Unfreiheit zur göttlichen Bestimmung von Menschen
erhöbe, hätte ihr Wesen verraten, d.h. sie würde aufhören, Kirche Jesu
Christi zu sein.
2. Die Grundfrage: „Wovon bin ich frei“ und „wozu bin ich frei“?
Mit dem bloßen Gebrauch des Wortes „Freiheit“ ist ja
eigentlich noch gar nichts gesagt. Wer Freiheit sagt, muss zunächst
angeben, wovon ein Mensch frei ist. „Freiheit von nichts“ ist
ein sinnloser Gebrauch dieses Wortes. Andererseits: Wer Freiheit sagt,
muss auch angeben, wozu er frei ist. Denn „Freiheit für nichts“
ist ebenso sinnlos. Ein solches leeres Verständnis des
Freiheitsbegriffes, das so tut, als sei der Mensch ein „außerhalb der
Welt hockendes Wesen“ (K. Marx) ohne Woher und ohne Wohin, das ihn
prägt, ist eine gespenstische Abstraktion, die sich ganz
offenkundig auch in die Wortbildung „freier Wille“ eingeschlichen hat.
Ein Wille, der nichts will, ist nämlich überhaupt kein Wille. Sofern
er will, will er etwas. Einen sogenannten „willensschwachen“ oder gar
„willenlosen Menschen“ nehmen wir darum durchaus nicht als einen
freien Menschen wahr. „Wer nicht weiß, was er will“, ist ein von
lauter Abhängigkeiten hin und her geschüttelter Mensch.
Nach Paulus jedoch ist
ein durch Christus zur Freiheit befreiter Mensch durchaus einer, der
weiß, was er will bzw. der frei ist, indem er selbst etwas
Bestimmtes nicht mehr will und indem etwas Bestimmtes
zu wollen vermag. Denn Paulus fährt nämlich in Galater 5
folgendermaßen fort: „Aber seht zu, dass ihr durch die Freiheit nicht
dem Fleisch Raum gebt, sondern durch die Liebe diene
einer dem Anderen“. Das ruft ohne Zweifel auch den Willen von Menschen
auf, aber nicht einen Willen, der unbeeindruckt von der Erfahrung Jesu
Christi über allen möglichen Alternativen der Lebensführung eines
Menschen kriterienlos herumflattert. Er wird vielmehr durch den
freimachenden Geist Christi, wie Paulus an einer anderen Stelle sagt
(vgl. II Kor 3, 17) willentlich begeistet, sich nicht dem „Fleisch“
auszuliefern.
„Fleisch“ ist in der
Vorstellungswelt des Paulus Alles das, was uns an unsere Konstitution
als Naturwesen fesselt, so dass unsere Lebensführung
davon gänzlich abhängig ist und uns – was für Paulus entscheidend ist
– die Gottesbeziehung verschließt. „Fleisch“ ist auch das Denken,
das unter Verwendung von manchmal viel Geisteskraft dieser gänzlichen
Abhängigkeit die Argumente liefert. Zwar schärft uns die biblische
Anthropologie in großen Realismus ein, dass wir Wesen aus „Staub“
(vgl. Psalm 103, 14) sind. Physik und Chemie – aus dem Horizont der
Gegenwart gesprochen – haben also durchaus das Recht und die Pflicht,
uns als solchen belebten Staub zu analysieren und zu verstehen. Sie
können uns als – freiwillig oder unfreiwillig – Verbündete des
biblischen Menschenverständnisses darüber aufklären, dass „Freiheit“
von Wesen, die an ihre biologische Natur mit all den Grenzen
physikalischer und chemischer Gesetzlichkeit gebunden sind, niemals
absolute Freiheit sein kann. Einem Illusionismus solcher Freiheit
redet die Bibel nirgendwo das Wort.
Aber dass unsere
Naturverhaftung unser Bewusstsein fesselt und unser Denken, Fühlen und
Handeln bestimmt und überschwemmt, gilt in der Bibel als eine schlimme
Reduzierung des Menschseins, wie es Gott gemeint hat. Es gilt als
Sünde, als Verfehlung der Menschlichkeit, zu der Gott Menschen
schöpferisch werden ließ. Sünde wirft Menschen hinter die großartigen
Möglichkeiten und die einmalige Chance unseres mit Bewusstsein
begabten Daseins zurück. Denn diese Möglichkeiten gründen Alle darin,
dass wir Alles Naturhafte und sonst wie Gegebene in der irdischen,
raum-zeitlichen Welt zu transzendieren, zu übersteigen
vermögen. Selbst die kleinste Entscheidung unseres alltäglichen Lebens
gründet in solchem Vorgreifen in die Transzendenz.
Geschieht das in die
Leere hinein, ins Nichts, in die Sinnlosigkeit ohne Zusammenhang mit
Irgendetwas? So trauen sich heute nicht wenige ins Philosophische
hinüber wechselnde Naturwissenschaftler zu sagen, welche diese unsere
Fähigkeit zur Transzendenz als Marotte der Evolution betrachten, mit
der es so viel und so wenig auf sich hat wie mit sonst einem
sonderbaren Naturphänomen. Sie befeuern einen Agnostizismus oder
Atheismus, der unsere Nichtigkeit zum Grundzug unseres
Selbstverständnisses erhebt. Wir sollten uns als „affenartige
Lebensform, die sich zufällig auf diesem Staubpartikel entwickelt“
hat, nicht einbilden, „etwas Besonderes“ zu sein. Wir sollten unsere
Fähigkeiten dafür einsetzen, unsere Nichtigkeit geradezu genießen, hat
Michael Schmidt-Salomon einen derartigen, schon lange im Schwange
gehenden Nihilismus gerade wieder auf den Punkt gebracht (Jenseits von
Gut und Böse. Warum wir ohne Moral die besseren Menschen sind,
München/Zürich 42010, 306f.).
„Gebt nicht dem
‚Fleisch’ Raum“ – das ist demgegenüber die Einweisung in eine
Freiheit, die von Gottes Achtung jedes Menschen als eines sehr
wohl besonderen Lebewesens getragen ist. Diese Besonderheit besteht
darin, dass jeder Mensch sich aufgrund seiner
Transzendierungsfähigkeit selbst als Naturwesen gegenüber zu treten
und in ein Verhältnis zu sich selbst zu setzen vermag. Auf Grund
dessen kann er seine Natur – seine eigene und die ihn umgebende Natur
– gestalten und ist nicht Sklave eines Instinktes oder blinden
Geschicks. Diese Besonderheit besteht weiterhin darin, dass Menschen
Verhältniswesen sind, die in der Beziehung auf andere Menschen
eine besondere Geschichte haben dürfen und sollen, für die sie
selbst in Freiheit Verantwortung tragen. Die Ideologie des
Marxismus-Leninismus, dass die Geschichte der Menschheit als
Geschichte von Klassenkämpfen so funktioniere wie die
Naturgesetzlichkeit, war eine unheilvolle Schnapsidee, die auf der
ganzen Linie zur Unterdrückung von Freiheit geführt hat. Wer keine
„Einsicht in die Notwendigkeit“ zeigte – so verstand man „Freiheit“ –
wurde drangsaliert, um von Schlimmerem zu schweigen.
Demgegenüber hat
Paulus die Praxis der Freiheit jedes Menschen als Beförderung und
Einsatz für die Freiheit der Anderen verstanden. „Durch die
Liebe diene einer dem Anderen“ – das bedeutet: Menschen können und
sollen so frei sein, die Selbstentfaltung der Anderen zu ihrem eigenen
Lebensanliegen zu machen, statt sich durch das ‚Fleisch’ selbstisch in
sich zu vergraben. Freiheit, welche die Beziehungen von Menschen zu
anderen Menschen zugrunde richtet, vollzieht – wie jener alte Mythos
vom Sündenfall ganz richtig und wahr erzählt – den Abmarsch von
Menschen in die Unfreiheit. Adam und Eva verstecken sich nach ihrem
abenteuerlichen Versuch, sein zu wollen wie Gott, hinter den Bäumen.
Adam schiebt die Schuld daran auf Eva, Eva auf die Natur in Gestalt
der Schlange. Sie sind nun eingekurvt (incurvatus in se; M.
Luther) in die Macht der Unfreiheit. Freiheit gedeiht nur in der
Liebe, dem Inbegriff aller menschlichen Beziehungen, will der Apostel
sagen. Im Fleisch dagegen versumpft sie in der Beziehungslosigkeit,
wird Unfreiheit.
3. Befreiung zur Freiheit: Der Glaube und die Vernunft
Die Situation, in die Paulus hinein geredet hat, war nach
seinem Verständnis die Situation solcher Unfreiheit, die Situation
Adams und Evas also. Nur darum konnte er die Begegnung mit Gott, wie
sie sich in der Begegnung mit Jesus Christus vollzog, als Befreiung
erleben und verkündigen. Man kann auch umgekehrt sagen: Aufgrund
dieser Befreiungserfahrung wurde für die Christenheit erst offenbar,
dass Alle im gleichen Boot sitzen wie Adam und Eva, dass Unfreiheit
das Leben der Menschheit bestimmte (vgl. Römer 5, 12ff.). Ja, es wurde
noch Schlimmeres offenbar: Aus den fundamentalen Abhängigkeiten, in
welche Unfreiheit Menschen bringt, können sie sich nicht mehr selbst
lösen, sich nicht sozusagen mit Methoden der Unfreiheit am eigenen
Schopfe auf dem Sumpf ziehen. Freiheit muss Menschen, die dem
„Fleisch“ auf fleischliche oder fleischlich-intellektuelle und sogar
auf fleischlich-religiöse Weise verhaftet sind, geschenkt
werden, indem ihre Unfreiheit durch ein Befreiungsereignis, das
außerhalb ihrer Möglichkeiten liegt, unterbrochen wird. Als
solches Freiheitsereignis hat Paulus Christus verstanden und die,
welche die gleiche Erfahrung machten wie er, auch.
Nicht erst heute, sondern schon zu antiken Zeiten und
auch in dem als „finster“ verschrieenen Mittelalter erscheint und
erschien diese Entgegensetzung von „Unfreiheit außer Christus“ und
„Freiheit in Christus“ jedoch als eine regelrecht misanthropische
Übertreibung. Ist Freiheit nicht eine Praxis der Geschöpfe Gottes,
die es ihnen ermöglichte, eine Kultur zu schaffen, die sie
immer unabhängiger von ihrem Eingepasstsein in die Natur werden ließ?
Setzt Ethos nicht die freie Entscheidung von Menschen für ein
ausgewähltes Repertoire von menschlichen Verhaltensweisen, die
Menschen zugute kommen, voraus? Hat die Freiheit zur Erforschung
der Natur der Menschheit in den letzten 200 Jahren nicht einen
gewaltigen Schub verliehen, der jedenfalls die, die davon profitieren,
auf dieser Erde unvergleichbarer freier leben lässt, als die Menschen
der Vorneuzeit? Ist die Deklaration der Menschenrechte, die
allesamt Freiheitsrechte sind, nicht gegen den Widerstand der
christlichen Kirchen erfolgt? Bietet uns Paulus also nicht ein
engstirniges Szenarium von Freiheit und Unfreiheit an, wenn er die
Menschheit der „Befreiung zur Freiheit“ bedürftig hält?
Das alles sind unabweisbare Fragen, die ein großes
Gewirr von Problemen mit sich schleppen, das wir gleich ein wenig
lichten müssen. Doch schon im Vorhinein sollten die, die so fragen,
gerade heute nicht vergessen, dass die Fortschritte, die wenigstens
die westliche Welt in Kultur, Ethos, Erkenntnis, Wissen und Technik
gemacht hat, von den allergrößten „Fortschritten“ (wenn man das so
sagen darf) im vielfältigen und grauenvoll maßlosen Vernichten von
Menschen, ja im Vernichten der Ökosphäre begleitet waren und sind. Der
„Engel der Geschichte“, den Walter Benjamin in Max Klees „Angelus
Novus“ gesehen hat, wird in die Zukunft vor einem anwachsenden,
riesigen Trümmerberg getrieben. Das Problem der sogenannten
Freiheiten, die in Kultur, Ethos, Erkenntnis, Wissen und Technik
gewonnen wurden, ist, dass sie – paulinisch gesprochen – immer wieder
dem „Fleische“ dienstbar gemacht wurden und ihm mit bloß
erweiterten Handlungsmöglichkeiten, die nicht wahrhaft „Freiheit“
zu heißen verdienen, umso intensiver frönten.
Paulus hat darum
merkwürdigerweise für seine Überzeugung, dass Menschen zur Freiheit
befreit werden müssen, um die Möglichkeiten der Freiheit nicht dem
„Fleisch“ zur Verfügung zu stellen, am Beginn des
wissenschaftlich-technischen Zeitalters einen eigenartigen Verbündeten
gefunden, nämlich den „Philosophen der Aufklärung“, Immanuel Kant, der
als solcher nun wahrlich kein Freund des christlichen Glaubens war.
Kant hat nämlich in seiner Religionsschrift die Frage, ob Menschen zur
Freiheit durch die Fortschritte der Wissenschaft und das
Unabhängigwerden von den kulturellen und ethischen Traditionen der
Vergangenheit „reifen“ können, rundweg verneint (Die Religion
innerhalb, Werke 7, 862f.). Sein Argument war: Man kann zur Freiheit
„nicht reifen, wenn man nicht zuvor in Freiheit gesetzt worden
ist,
[...]
man muss frei sein (!), um sich“ der „Kräfte der Freiheit
[...]
bedienen zu können“ (ebd.). Zu dieser Meinung ist er gekommen, weil
die wissenschaftliche Erkenntnis der Natur und die Loslösung von
kulturellen, ethischen und auch religiösen Traditionen eines
offenkundig nicht können, nämlich der Menschheit den naturhaft
gegebenen „Eigennutz“ auszutreiben und ein wahres Ethos der Freiheit
zu begründen.
Einen „freien Willen“ im Sinne gänzlicher Unabhängigkeit von
Prägungen der Natur und Beeinflussungen durch die Gesellschaft und
ihre kulturellen und ethischen Traditionen gibt es nach dem Gesagten
sowohl in theologischer wie in philosophisch-idealistischer
Perspektive faktisch nicht. Die Gehirnforschung rennt offene Türen
ein, wenn sie meint, hier eine Festung stürmen zu müssen. „Befreiung
zur Freiheit“ durch den Glauben, „Versetzung in Freiheit“ durch die
Vernunft trifft immer auf eine vom „Fleisch“ und seinen
Eigeninteressen im niederen und höheren Chore dominierte Willenswelt.
Das gilt in theologisch-reformatorischer
Perspektive zunächst und grundlegend für die Gottesbeziehung,
der transzendierenden Dimension des menschlichen Bewusstseins, die
durch Begegnung mit Gott in Christus beansprucht und aktiviert wird.
Wir müssen einen Moment bei diese Perspektive inne halten, um zu
verstehen, warum sich heute die Zukunft menschlicher Freiheit aus der
Sicht der Theologie keineswegs an der Frage entscheidet, ob Menschen
einen „freien Wahl-Willen“ haben oder nicht. Martin Luther hatte der
gesamten, bis ins 5. Jahrhundert zurück reichenden Tradition
widersprochen, dass Menschen natürlicherweise einen „freien Willen“
besitzen, kraft dessen sie sich in gewissem Umfange auch für Gott
entscheiden können. Die ganze mittelalterliche Gnadenlehre und der
Hauptstrom der römisch-katholischen Kirche geht bis heute davon aus,
dass sich Menschen kraft ihres „freien Willens“ mit ihren natürlichen
Fähigkeiten Gottes Gnade auch verdienen können.
Bei seiner
Auseinandersetzung mit Erasmus von Rotterdam in der (sehr
komplizieren) Schrift „de servo arbitrio“ („Vom unfreien
Willen“) von 1525 hat Luther die Ansicht vertreten, dass Menschen
niemals oder in Ansätzen die Freiheit besäßen, sich für oder gegen
Gott zu entscheiden. Sie glichen Lasttieren, welche entweder der
Teufel oder Gott reite. Folglich träfe Gott vom Teufel, also vom Bösen
gerittene, dem „Fleisch“ verhaftete Menschen an, die nur seine Gnade
vom Reiter des Bösen befreien könne. Irgendwelche Kooperation Gottes
mit dem von diesem Reiter dirigierten Willen komme darum nicht in
Frage, schon gar nicht, wenn er sich religiös drapiert. Die Behauptung
eines freien Willens in der Gottesbeziehung müsse vielmehr selbst ein
Werk der Sünde verstanden werden, mit dem sie verschleiert, dass
selbst von den höchsten religiösen Anstrengungen gilt: „Der frei’ Will
hasste Gott’s Gericht/ Er war zum Gut’n erstorben“ (EG 341,3). Alleine
die externe Gnade, die im Glauben empfangen wird, mache uns
Menschen frei, unser Leben aus der Beziehung auf Gott in wahrer
Freiheit zu führen.
Was unter dieser „wahren Freiheit“ zu verstehen ist,
hatte Luther schon fünf Jahre früher in Aufnahme der Diktion von
Galater 5 in der schon erwähnten Schrift „Von der Freiheit eines
Christenmenschen“ dargelegt. Sie entfaltet die beiden Thesen, die
dieser Schrift voran gestellt sind. Sie lauten:
„Ein Christenmensch
ist ein freier Herr über alle Dinge und niemandem untertan“ und:
Der erste Satz meint: Der Glaube an Gott holt uns Menschen aus
den Zwängen des „Fleisches“ heraus. Er beheimatet uns außerhalb
unserer selbst im Worte Gottes, das uns von der Sünde des Bruchs
der Gottesbeziehung befreit. Denn er vereinigt uns mit Christus, der
für unsere Sünde schon gestorben ist, so dass sie uns aufgrund dieses
„fröhlichen Wechsels“ nicht mehr angelastet werden kann. Er befreit
uns also aus allem, was unseren Willen in der Beziehung auf Gott
gefangen nimmt und knechtet. In dieser Weise frei können wir im
Glauben auf unser reales Leben in der Welt zurück kommen. Weder unsere
biologische noch die uns umgebende Natur, weder die Gesellschaft noch
die politischen Mächte, weder Traditionen und noch Ideologien haben
jetzt noch die Macht, unser Sinnen, Trachten und Handeln von Gott
abzukehren, wenn wir im täglichen Einkehren in Gottes Wort einen
lebendigen Glauben haben. Ein Christenmensch ist darum in dieser Welt
weder seinen naturhaften Bestrebungen noch den Mächten, Traditionen
und Ideologien hörig. Der Glaube an Gott in Christus holt ihn da
heraus. Insofern ist ein Christenmensch niemandem „untertan“
und kann „mit allen Dingen“ aus der Freiheit heraus umgehen, in die
ihn der von Gott geschenkte Glaube setzt.
Der zweite Satz hebt diese Wahrheit nicht auf, sondern präzisiert
sie. Der in jeder Hinsicht freie Mensch kann zum Knecht
werden, sich zum Knecht machen. Das meint genau das, was Paulus in
Galater 5 gesagt hat. In der Liebe für den Nächsten, für den Anderen,
für den Mitmenschen können Glaubende in Freiheit auf menschlicher
Ebene so aktiv sein wie Gott in Christus in der Solidarität mit uns
aktiv ist. Denn es gilt: „Gute fromme Werke machen nimmermehr einen
guten frommen Mann, sondern ein guter, frommer Mann macht gute, fromme
Werke“. Diese Werke aber sind Werke der Liebe. Insofern besteht die
Freiheit des Christenmenschen in dieser Hinsicht in der
Verantwortlichkeit für die Mitmenschen und ihr Wohlergehen.
Während der Mensch im Glauben über sich hinaus geführt wird, ist er in
der Liebe für ein bejahbares Leben von Gottes Geschöpfen auf dieser
Erde werktätig.
Luthers Erfahrung und Verkündigung, dass der Glaube an Gott jeden
Menschen von den Mächten, die ihn und damit seinen Willen in der Welt
beherrschen, frei macht, nahm den religiösen und anderen Autoritäten,
die im gesellschaftlichen Leben das Dasein von Menschen bestimmten,
ihre Letztgültigkeit. Das hat mindestens zwei einschneidende
Konsequenzen gehabt:
1) Letztgültig ist ihm Leben jedes Menschen der Glaube, der ihn
gegenüber der Welt frei macht. Glauben aber kann nur jeder Mensch
einzeln, weil er vor Gott unvertretbar ist. Die Bindung des
Gewissens an den frei machenden Gott gewann darum ein größeres
Gewicht als die religiösen und anderen Autoritäten, denen sich ein
Mensch im Mittelalter zu fügen hatte. Luther hatte die Verweigerung
des Widerrufs seiner Schriften 1521 auf dem Reichstag zu Worms mit den
berühmten Worten begründet, dass „es weder sicher noch geraten ist,
etwas gegen das Gewissen zu tun“.
Die Gewissenfreiheit des Einzelnen wurde damit zu einer Instanz, die zu
respektieren von den religiösen und weltlichen Autoritäten gefordert
wurde. In dieser Forderung aber ist die Nötigung enthalten, die
Unverfügbarkeit jedes Menschen für andere Menschen anzuerkennen.
Mensch sein heißt, über jeden Zweck, über jeden „Preis“ erhaben sein,
den andere Menschen ihm im gesellschaftlichen und politischen Leben
zuweisen (vgl.
I. Kant, Grundlegung der Metaphysik der Sitten, Werke 6/1,68).
Es lange gedauert, bis die evangelische Kirche erkannte, dass damit
die Geburtsstunde des neuzeitlichen Verständnisses der
Menschenwürde und aus ihr folgender Menschenrechte
geschlagen hatte. Darum verkürzt man den reformatorischen Glauben auch
unzulässig, wenn man ihn – wie das immer wieder geschieht – eine
„Gewissenreligion“ nennt. Das provoziert das Missverständnis, dieser
Glaube bestehe nur im Rückzug auf eine innerliche Freiheit, die
für das gesellschaftliche und politische Leben ohne Bedeutung sei.
Dieses Missverständnis kappt die andere Seite des biblischen und
reformatorischen Freiheitsverständnisses, nämlich das Tätigsein in der
Liebe, das wir heute als brennendes Engagement für die Menschenwürde
jedes Menschen in allen Relationen seines sozialen und
gesellschaftlichen Lebens verstehen müssen.
Sich heute des Themas der Freiheit zu bemächtigen und dabei die Frage
der Menschenwürde wie eine quantité negligable zu behandeln, erscheint
darum wie ein Rückfall in vorreformatorische Zeiten und natürlich auch
in Zeiten vor die mit der Reformation innerlich verwandte Aufklärung.
2) Luthers Verständnis der Freiheit eines Christenmenschen als „freier
Herr über alle Dinge“ sprach Menschen die Freiheit zu, in „weltlichen
Sachen“ selbst urteilsfähig zu sein. Die Welt, d.h. die Natur, die
Gesellschaft und das alltägliche Leben sind nichts als Welt.
Gott hat sie uns Menschen zum Gestalten und auch zum Erforschen frei
gegeben. Wir sind für sie verantwortlich gemacht, indem wir in ihr
leben. Die Rühmung des sog. weltlichen Berufes durch Luther,
der das Dienstmägdlein in seiner alltäglichen Verrichtung weit über
das Klosterleben und sein Bemühen um eine besondere Heiligkeit
gestellt hat, weist exemplarisch den anderen Geist aus, der sich hier
gegenüber der Überzeugung Bahn bricht, Weltverantwortung sei im
Unterschied zu einem religiösen Leben eine Sache minderen Wertes. Es
ist Gott vielmehr wohlgefällig, wenn ein Mensch entsprechend dem Gebot
Gottes mit redlicher Arbeit in der Gesellschaft Verantwortung
übernimmt.
Es ist Gott auch wohlgefällig, wenn Menschen die Möglichkeiten ihres
Verstandes nutzen, um die Welt zu verstehen, in die hinein Gott sie
geschaffen hat. Der Schöpfungsglaube Israels und des Neuen Testaments,
der die Welt – wie man sagt – entgegen der polytheistischen
Vorstellung der Durchwaltung der Welt von Göttern und göttlichen
Kräften „entgöttert“ hat, erfuhr durch die Reformation einen neuen
Schub. Zwar hat Luther selbst von der wissenschaftlichen Forschung
seiner Zeit bedauerlich wenig verstanden. Doch entsprechend seinem
Einsatz für die Freiheit der Wissenschaften konnte das kopernikanische
Weltbild – trotz seiner Mängel – in Wittenberg ungehindert gelehrt
werden. Johannes Keppler, dem wir ein Jahrhundert später den
eigentlichen Durchbruch zum Weltbild von heute verdanken, war ein
lutherischer Theologe.
Aus der Negation des freien Willens in der Gottesbeziehung hat
die reformatorische Theologie nicht die Schlussfolgerung gezogen, dass
Menschen als Gottes Geschöpfe überhaupt keinen freien Willen im Sinne
der Entscheidungsfähigkeit zwischen Alternativen hätten. In
sogenannten „natürlichen“, äußeren Dingen würden auch die sündigen
Menschen einen freien Willen behalten. Diese Anschauung wurde sogar in
den lutherischen Bekenntnissen verankert. In der Augsburgischen
Konfession heißt es in Artikel 18: Alle Menschen hätten einen
angeborenen Verstand und Vernunft, der sie befähige, in Freiheit
„Gutes oder Böses zu wählen“. Unter „Gutem“ ist dabei verstanden, „was
die Natur vermag“: z.B. „auf dem Acker zu arbeiten oder nicht, zu
essen, zu trinken, zu einem Freunde zu gehen oder nicht, ein Kleid an-
oder auszutun, zu bauen, ein Weib zu nehmen, ein Handwerk zu treiben
und dergleichen etwas Nutzlichs und Guts zu tun“ (BSLK 74,11ff).
Sehr glücklich ist dieses Zugeständnis eines freien
Willens in „äußerlichen“ Weltangelegenheiten sicherlich nicht gewesen.
Denn einerseits stehen die hier aufgezählten Verrichtungen entweder
auch unter dem Einfluss des in Bezug auf Gott unfreien Willens oder
unter dem des zur Liebe und zur Weltverantwortung befreiten Willens.
„Ein Weib zu nehmen“, ist schließlich keine ganz frei von der
Hochschätzung des anderen Geschlechts zu entscheidende Angelegenheit.
Andererseits kann, wie wir eingangs schon gesagt haben, der hier
beschriebene Wille in den Verhältnissen menschlichen Daseins
ein absolut freier Wille auch nicht sein. Was Luther und die
Augsburgische Konfession sagen wollten, war, dass sich menschliches
Leben in der Wahl zwischen Alternativen vollzieht: einer Wahl, die zu
den von der Sünde nicht tangierten Möglichkeiten der Geschöpfe Gottes
im Überschreiten der Natur gehört. Darum ist das Anliegen der
Behauptung eines freien Willens in diesem Sinne auch ein Anliegen der
protestantischen Kirche und Theologie geblieben.
Auf diesem schmalen Sektor des christlichen
Freiheitsverständnisses bewegt sich nun heute die von der
Hirnforschung vom Stapel gebrochene Diskussion darüber, dass mentalen
Vorgängen wie willentlichen Entscheidungen zwischen Alternativen
neuronale Prozesse im Gehirn bestimmend voran gingen, welche
die Annahme eines „freien Willens“ in dem geschilderten banalen Sinne
obsolet machten. Ich referiere die Argumente dafür hier jetzt nicht
noch einmal. Christian Elger hat sie vorgetragen („Wie frei ist der
Mensch? Entwicklung und Einsichten der Hirnforschung“). Ohne die
großen Leistungen dieser Forschung in Frage zu stellen oder gar ihr
Voranschreiten begrenzen zu wollen, ist jedoch zu konstatieren, dass
einige ihrer Vertreter zu Schlussfolgerungen neigen, die weder von
ihren Forschungsergebnissen hinreichend gedeckt sind noch den
Phänomenen von Freiheitserfahrungen und ihrer Konsequenzen gerecht
werden.
Dazu zählt vor allem
die Behauptung, das Dirigieren des Willens durch neuronale Prozesse im
Gehirn entlaste Menschen von der Verantwortlichkeit für ihr
Handeln und damit von der Schuld an ihrem Tun. Das
Strafrecht unseres Staates, das auf dem Verantwortlichkeits- und
Schuldprinzip beruht und Strafen nach dem Maß persönlich zu
verantwortender Schuld zumisst, ist darum die bevorzugte
Angriffsfläche für die aus ihren Laboren ausschwärmenden Hirnforscher.
Aber die Schlussfolgerung, Willensfreiheit sei prinzipiell nur eine
Illusion oder eine Chimäre, nicht nur unsere körperlichen Handlungen
und Bewegungen, sondern auch unser ethisches Wollen, Werten und
Urteilen seien genetisch determiniert, hat natürlich einschneidende
Konsequenzen sowohl für unser ganzes Menschenverständnis wie für die
Ethik und natürlich auch für die Religion. Niemand kann dann anders
handeln, als er es tatsächlich tut; Eichmann nicht, Hitler und Stalin
nicht und so auch der Muslim nicht, der seine Tochter prügelt
(Jenseits, 147-156), hat jener Schmidt-Salomon behauptet.
Ich bin mir ein wenig
unsicher, ob ich diesen Adepten der Aufstellungen der Hirnforschung
hier noch einmal heran ziehen soll, um die Problematiken zu
vergegenwärtigen, die sich mit der grundsätzlichen Bestreitung der
freien Entscheidungsfähigkeit von Menschen verbinden. Es könnte so
aussehen, als wolle ich mit den in ihrer Maßlosigkeit etwas
schmuddeligen Texten dieses sog. „Chefatheisten“ die Perspektiven nur
abwatschen, welche die Hirnforschung – ausweislich des „Manifestes der
Hirnforscher – hinsichtlich der „Veränderung unseres Menschenbildes“
in Aussicht stellt. Da Schmidt-Salomon seine Ansichten auch in
Kinderbüchern verbreitet, wäre es jedoch verkehrt, vor der
Geistigkeit, die sich unter Inanspruchnahme dieser Forschung in der
Gesellschaft verbreitet, die Augen zu verschließen.
Unter Aufnahme der
Theorie von den Memen (R. Dawkins) – das sollen unserem Gehirn
eingeprägte kulturelle Gedächtniseinheiten und Netzwerke sein – wird
also von Schmidt-Salomon behauptet, Gut und Böse, Schuld und Sühne
seien als Kategorien, unter denen sich Subjekte selbst verstehen und
unter denen sie zu beurteilen sind, „substanzlos und leer“ (Jenseits,
103). Subjektiv kann kein Mensch für sein Tun verantwortlich gemacht
werden und trägt kein Mensch Verantwortung, weil sein ganzes Wollen
und Handeln vom limbischen System des Gehirns determiniert ist.
Da die Behauptung einer vollständigen Determination unseres Wollens
und Handelns uns bloß zu von unserer Natur getriebenen, dem Schicksal
und dem Fatalismus ergebenen Wesen machen würde, was wir offenkundig
nicht sind, soll das Natur- und Lebensprinzip des „Eigennutzes“ dem
entgegen steuern. Es sei der beste Anwalt des Altruismus, weil das,
was den Anderen nutzt, erstlich und letztlich auch mir selbst nutzt
(Jenseits, 175).
Auf diese Weise werden
die „Menschenrechte“ und andere Werte der menschlichen
Kulturgeschichte, die auf mir unverständliche Weise irgendwie von den
Genen im Gehirn produziert sein müssen, eingeholt und in eine
Nützlichkeits-Ethik „ohne Moral“ integriert werden. Die
Handlungsfreiheit, solchen Werten zu folgen, jedoch haben wir.
Denn „wir fühlen (!) uns frei, wenn wir weder durch innere noch äußere
Zwänge daran gehindert werden, das zu tun, was wir wollen“. Die
„Chimäre“ der Freiheit leistet uns also doch einen ganz nützlichen
Dienst, obgleich hinzugefügt wird, „Dass dieser Wille selbst von
unzähligen Faktoren bestimmt ist, entzieht sich unserer Wahrnehmung“
(Jenseits, 202). Immerhin aber hat diese Handlungsfreiheit doch so
viel Relevanz, dass Schmidt-Salomon vom Gehirn fordern kann: „Wir
brauchen dringend kulturelle Meme, die“ unserer „natürlichen
Veranlagung zur Bestialität entgegenwirken“ (Jenseits, 300).
Doch von wem soll
dieser fromme Wunsch erfüllt werden? Von dem Gehirn, das selbst die
„natürliche Veranlagung zu Bestialität“ antreibt? Es ist ganz
offenkundig: Das, was hier und auch von einigen Vertretern der
Hirnforschung „Handlungsfreiheit“ genannt wird, ist mehr als ein nur
formal freies Handeln. Diejenigen, die fordern, wir sollten uns in
unseren ethischen Entscheidungen von neuronalen chemischen Vorgängen
gänzlich abhängig fühlen und uns unser Verantwortlichkeit für unser
Tun entschlagen, nehmen dafür selbst Freiheit von der Chemie in
Anspruch. Schmidt-Salomon hat diesen Selbstwiderspruch sogar im
Untertitel seines Buches untergebracht, der für sein wirres, in einer
Art Buddhismus light landendes Menschenverständnis charakteristisch
ist. „Warum wir ohne Moral die besseren Menschen sind“, lautet dieser
Titel. Besser ist eine Steigerung von „gut“! – von einer Kategorie
unseres ethischen Urteilens und Verhaltens also, von deren
Sinnlosigkeit uns das ganze Buch zu überzeugen versucht.
Auf diese petitio
principii der anthropologischen und ethischen Extrapolationen aus
der Hirnforschung ist auch auf einem Symposium an der Berliner
Humboldt-Universität im Jahre 2005 wiederholt hingewiesen worden. Es
wird Freiheit in Anspruch genommen, um uns auf unseren unfreien Willen
festzulegen. Der Bremer Gehirnforscher Gerhard Roth hat sich auf die
Aporie dieses Widerspruchs jedenfalls insofern festlegen lassen, als
er ein „kompatibilistisches“ oder „schwaches“ Verständnis der
Willensfreiheit einräumte, das der Berliner Philosoph Peter Bieri in
Vorschlag gebracht hatte. Bei Anerkennung der neurobiologischen
Determination unseres Willens ist dieser Wille demnach in der
Geschichte einer Person dennoch frei, „wenn er sich unserem Urteil
darüber fügt, was zu wollen in einer bestimmten Situation richtig ist“
(Untergräbt die Regie des Gehirns die Freiheit des Willens?“, Beiheft
zur BThZ 2005, 27). Roth hat das als „Handlungsautonomie“ zugestanden,
zugleich aber darauf beharrt, dass eine „selbstbestimmte Person“ genau
das tut, was „ihre Gene, ihre frühkindlichen und späteren Erfahrungen
und sein (ihr?) gerade herrschender sonstiger Zustand ihr vorgeben –
und zwar ganz gleichgültig, wie frei oder unfrei sie sich dabei fühlt
(„Willensfreiheit und Schuldfähigkeit aus Sicht der Hirnforschung“,
Beiheft zur BThZ 2005, 46). Doch auch diese Behauptung der kausalen
Verursachung aller Willensakte kommt nicht darum, sich an dem zu
orientieren, was mit welchen Gründen in „Handlungsautonomie“ gewollt
wird. Denn Gründe für eine ethische Entscheidung wie sie im
Urteil „gut“ oder „böse“ zum Ausdruck kommen, oder Werte und
Wahrheiten, die unser Leben orientieren, lassen sich abgesehen von
ihrer geschichtlichen Bedeutung und ihrem freien Gebrauch im Denken
und Urteilen von Personen nun einmal nicht aus chemischen und
physikalischen Sachverhalten ablesen.
Was aber das
christliche Verständnis der Freiheit betrifft, so kann es ganz offen
dafür sein, die Anteile, die aus unserer biologischen Natur die
Wahrnahme der Freiheit zur Liebe blockieren und fördern – wenn sie
denn wirklich nachgewiesen werden können – ins Bewusstsein zu heben
und in die lebensweltliche Verantwortung dieser Freiheit aufzunehmen
und zu berücksichtigen. Im Grunde ist das (wenn auch nicht auf dem
Niveau des uns heute möglichen Wissens) ja schon immer geschehen, weil
wir auf dieser Erde nur in bleibender Abhängigkeit vom „Fleisch“, von
der „Natur“ relativ frei sein können. Die Macht, jene Verantwortung
für unser Leben und das der anderen Menschen außer Kraft zu setzen,
aber haben die naturhaften Anteile an unseren
Freiheitsverwirklichungen nicht, weil diese Verantwortung nicht in uns
selbst ruht, sondern uns in der befreienden Beziehung auf Gott täglich
neu übertragen wird. In dieser Beziehung steckt denn auch die
Inspiration, Neues anzufangen, was dem Leben von Menschen auf dieser
Erde zugute kommt. „Neues ist geworden“, hat der Apostel Paulus seine
christliche Freiheitserfahrung auf den Punkt gebracht (II Kor 5, 17)
und damit unterstrichen, dass die Freiheit zur Liebe die Freiheit zur
Zukunft ist. |
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