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Führung und Leitung in der Kirche

Theologische Überlegungen unter besonderer Berücksichtigung der dritten und vierten These der Barmer Theologischen Erklärung

 

Wenn unser Thema hieße: „Führung und Leitung in einem Wirtschaftsunter-nehmen“ oder „Führung und Leitung in einem Fußballverein“, dann hätten wir mit diesem Thema kein sicherlich Problem. Denn erfolgreiches Wirtschaften gibt es ohne „Führung und Leitung“ ebenso wenig wie eine Erfolg versprechende, funktionierende Fußballmannschaft. „Führung und Leitung“ passt hier mit der Produktion oder mit dem Spielerteam zusammen wie das Salz in der Suppe. Zwar kann da auch noch allerhand versalzen werden und wird es ja auch, wie die „Finanzkrise“ gegenwärtig lehrt. Aber ohne Salz kommt überhaupt keine Suppe zustande.

         Allen, die etwas von einer evangelischen Kirche verstehen, aber wird unwillkürlich ein wenig mulmig werden, wenn jemand behaupten würde: Ohne die Führung und Leitung durch Menschen in der Kirche kommt überhaupt keine Kirche zustande. Nach Luther würde ein Kirchenverständnis dieser Art noch nicht einmal theologisches Kleinkindniveau erreichen. Denn „was die Kirche sei“, sagt er in den Schmalkhaldischen Artikeln, das weiß „gottlob ein Kind von sieben Jahren“. Die Kirche – das sind „die heiligen Gläubigen und die Schäflin, die ihres Hirten Stimme hören“ (AS III,459, 20ff.). Die Kirche – das ist also die Versammlung der Glaubenden, die nicht von Menschen, sondern vom menschgewordenen Gott zusammen gerufen wird. Sie ist kein Menschenwerk, sondern Christi und des Heiligen Geistes Werk, bekennen wir im dritten Artikel des apostolischen Glaubensbekenntnisses jeden Sonntag. Sie wird nicht von Menschen, sondern vom Geist Jesu Christi durch die Zeiten geführt und geleitet. „Wir sind es nicht“, lautet wiederum eine berühmte Aussage Martin Luthers aus dem Jahre 1539, „die da kündten die Kirche erhalten, unser Vorfarn sind es auch nicht gewesen, Unser Nachkomen werdens auch nicht sein. Sondern der ists gewest, Ists noch, wird’s sein, der da spricht: Ich bin bey euch bis zur welt ende“ (WA 50, 476, 31ff.).

         Wenn von „Führung und Leitung“ in Zusammenhang mit der Kirche die Rede ist, dann wird uns das nur fröhlich, frei, dankbar und unbeschwert über die Lippen gehen, wenn uns dabei an erster Stelle und ausdauernd die „Führung und Leitung der Kirche“ durch den gegenwärtigen Jesus Christus vor Augen steht. Deshalb ist es auch gut, dass die einzige Stelle in unserer Luther-Bibel, an der die Wortkombination „Führen und Leiten“ vorkommt, von Gott redet. „Um deines Namens willen wollest du mich leiten und führen“, betet ein Mensch in Psalm 31,4. Die christliche Gemeinde macht sich das zu eigen, indem sie mit der 5. Strophe von Johann Arnolds Lied „Gott des Himmels und der Erden“ betend singt: „Führe mich, o Herr, und leite meinen Gang nach deinem Wort“ (EG 445).

         Mancher wird jetzt vielleicht denken: Na ja, das ist eine große und schöne theologische Richtigkeit. Aber mit der „Führung und Leitung in der Kirche“, von der wir heute reden, hat das eigentlich nichts zu tun. Da geht es um Menschen, die in der Kirche bestimmte Positionen haben, die in einem Büro sitzen, die ihre Macht benutzen, um in den verschiedenen Arbeitsbereichen ihre Vorstellungen von der Struktur der Kirche zu realisieren, die Personalpolitik machen, Disziplinarverfahren durchführen, Gelder verwalten, verteilen usw. Unsere Kirche ist auch eine von Menschen gestaltete Großorganisation, eine Institution in dieser Welt. Was hat ihr Führen und Leiten auf dieser Ebene mit der Führung und Leitung der Kirche durch Gott zu tun?

         Die Antwort darauf ist denkbar einfach. Sie lautet: Wenn Gott die Kirche nicht führen und leiten würde, dann gäbe es auch für Menschen nichts zu führen und zu leiten. Denn dann gäbe es die Kirche Jesu Christi gar nicht bzw. es gäbe nur das Führen und Leiten eines religiösen Vereins, der den Namen „Kirche Jesu Christi“ nicht verdient. „Führung und Leitung in der Kirche“, die mit Gottes Führung und Leitung der Kirche nicht gewissermaßen verzahnt ist, ist eine schlimme Sache und hat keine Berechtigung. Wir können darum froh sein, dass Gott, der die Kirche führt und leitet, selbst für diese Verzahnung sorgt. Er tut das, indem er allen Glaubenden den Auftrag gibt, sich im Hören auf sein Wort zu versammeln und dieses Wort, das Glauben weckt, allen Menschen zu bezeugen. Damit bringt er selbst eine Aktivität von uns Menschen für das Bestehen und Wirken der Kirche ins Spiel, die im Urakt einer Kirche sichtbar wird. Dieser Urakt ist der Gottesdienst der versammelten Gemeinde von Schwestern und Brüdern. Aus diesem Urakt geht die mit Gottes Führung und Leitung zusammen stimmende Leitung der Kirche durch Menschen hervor.

         Um uns das plastisch vor Augen zu führen, bemühen wir ein letztes Mal Martin Luther; diesmal seine Schrift „Von Schleichern und Winkelpredigern“ (1532). Er geht in dieser Schrift davon aus, dass unter Christi Führung alle Glaubenden zur Verkündigung des Evangeliums berufen und befähigt sind. Man nennt das mit einem etwas missverständlichen neutestamentlichen Begriff das „Priestertum aller Gläubigen“. Gemeint ist damit: Zur Bezeugung des Evangeliums ist jede und jeder Glaubende und damit die ganze Gemeinde beauftragt.[1] Wenn sich die Gemeinde nun versammelt, um Gottes Wort zu hören, dann können aber nicht alle auf einmal reden oder dem Prediger „in die Rede fallen und sich mit ihm schelten“. Dann kann nicht „eine volle Bieramsel aus einem Kruge daherlaufen“ und ihren Senf dazu geben oder gar ein Gezänk zwischen „Weibern“ und Männern ausbrechen. „Oh, welch eine schone Kirchweyh und Jarmarkt soll da werden“, klagt Luther. „Auf welchem Saukoben sollt's nicht feiner zugehen? Da soll der Teuffel Prediger sein an meiner statt“ (WA 30 3,510ff.).

         Was hier so drastisch geschildert wird, macht die Notwendigkeit von Kirchenleitung, die in ihrer Wurzel Gottesdienstleitung ist, deutlich. Soll der Gottesdienst als Werkzeug von Gottes „Führung und Leitung“ nicht zu einem chaotischen religiösen Tumult werden, dann muss es Menschen geben, die für die Leitung des Gottesdienstes Verantwortung übernehmen. Das geschieht in einer Kirche des Priestertums aller Glaubenden so, dass die Verantwortlichen für den Gottesdienst von der Gemeinde gewählt werden. Die Gemeinde ist deshalb die eigentliche Trägerin von Kirchenleitung.

Sie wählt Menschen in das von Christus gestiftete „Amt“ der Verkündigung und der Sakramentsverwaltung. Sie beruft – wenn wir nun unsere Zeit im Auge haben – Menschen, die für die Musik, für den Kindergottesdienst, für die Pflege des Kirchenraumes usw. verantwortlich sind. Sie verteilt die Aufgaben oder „Ämter“, die für das Leben und Wachsen der Gemeinde, die sich im Gottesdienst versammelt, notwendig sind. Die vierte These der Barmer Theologischen Erklärung von 1934, deren 75. Jubiläum wir in diesem Jahre begehen, sagt in urreformatorischen Sinne darum völlig zutreffend: Die „verschiedenen Ämter in der Kirche“ sind „die Ausübung des ganzen der Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“

Die „ganze Gemeinde“ aber ist im Falle unserer Landeskirche die Vielzahl der Gemeinden in unserem Lande. Was als „Kirchenleitung“ in einer Gemeinde notwendig wird, ruft um der Klarheit der Bezeugung Jesu Christi in unserer Gesellschaft nach Übereinstimmung mit den Kirchenleitungen in anderen Gemeinden. Denn es kann Gottes Führung und Leitung nicht gefallen, wenn die vielen Gemeinden zum Spiegelbild des tumultarischen religiösen Jahrmarkts und „Saukobens“ werden, die uns Luther in einer Gemeinde ohne Kirchenleitung geschildert hat. Aus diesem Grunde muss es eine überregionale Kirchenleitung geben. Sie wird von den Synoden gewählt. Sie hat vor allem den Auftrag, die klare Bezeugung des Evangeliums in den Gemeinden zu unterstützen und zu fördern.

Bei der ererbten Struktur unserer Landeskirchen mit ihrem Parochialprinzip ordnen sich dem freilich noch eine ganze Fülle von Leitungsaufgaben zu, die auf den ersten Blick wenig mit der im Gottesdienst begründeten Kirchenleitung zu tun haben: Das Ausbildungs- und Bildungswesen auf vielen Ebenen, die Diakonie und die sozialen Verantwortlichkeiten, die Medienpräsenz, die Mission, das Kirchenrecht, die Gehalts- und Pensionsbestimmungen, die Kulturpflege nicht nur durch die Kirchenmusik, die kirchlichen Gebäude und Ländereien, die Kindergärten, die christlichen Schulen und Heime aller Art, usw. usw. Ein Gang durch die Gänge des Konsistoriums, aber auch einfach an den Aktenordnern von Gemeindebüros vorbei mit den entsprechenden Hinweisen auf Zuständigkeiten aller Art können einem geradezu atemberaubend verdeutlichen, was der im Gottesdienst begründeten Kirchenleitung alles zuwächst, wenn sie auch Institution mit den dazu gehörenden Verwaltungsorganen auf allen Ebenen unserer kirchlichen Wirklichkeit werden muss.

Derartige Verwaltungsorgane sind „in der Welt der Sünde“ natürlich besonders durch das Abdriften vom Ursprung und Lebenselexier einer im Gottesdienst begründeten Kirchenleitung bedroht. Indem sie den Sachlogiken und Sachzwängen der Verwaltungsgebiete folgen, gerät die Darstellung dessen, was das Alles mit dem kirchlichen Auftrag und mit der Kirche als „Christi Eigentum“ (Barmen 3) zu tun hat, in den Hintergrund. Aber in einer „Kirche der begnadeten Sünder“ (die ursprüngliche Formulierung Karl Barths in Barmen 3: „Kirche der Sünder“ konnte sich auf der Barmer Synode nicht durchsetzen!) macht die Sünde auch vor den anderen Leitungsfunktionen nicht halt.

Denn ihr – der Sünde – besonderes Einfallsgebiet ist die Ausübung von Macht, die mit jedem Amt der Leitung unausweichlich verbunden ist. Wir müssen da gar nicht bloß an Personalentscheidungen und an Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen denken. Schon die Auswahl der Lieder durch die Kantorin oder den Kantor ist ein Akt der Machtgebrauchs gegenüber der Gemeinde, die vielleicht etwas ganz anderes singen möchte. Aber auch die geistliche und theologische Orientierung einer Kirche hat mit der Macht der Leitung in der Kirche zu tun. Welche Themen da auf die Tagesordnung kommen und verbreitet werden, wie Konsequenzen aus theologischen Positionen umgesetzt werden usw., usw. ist auch eine Form des Machtgebrauchs von Kirchenleitung. Es hat keinen Sinn, dies alles zu diskreditieren. Ohne Machtausübung gäbe es überhaupt keine Leitung. Die Gemeinde wählt im übrigen ja Menschen ihres Vertrauens in kirchliche Ämter, damit sie solche Macht ausüben. Die Gefahr jedoch, dass sich der Machtgebrauch in kirchlichen Ämtern vom Dienst der Gemeinde löst, ist unter uns sündigen Menschen, die solche Ämter wahrnehmen, dennoch immer gegeben.

Die vierte Barmer These sagt deshalb warnend: Die verschiedenen Ämter „begründen keine Herrschaft der einen über die anderen“. Abseits vom Dienst der Gemeinde (ich unterstreiche dieses Zitat von Barmen : abseits vom Dienst der Gemeinde!) dürfe es keine „mit Herrschaftsbefugnissen ausgestatteten Führer“ geben. Gemeint waren damals die „Führer“, welche die „Deutschen Christen“ den Kirchen und Gemeinden vorgesetzt hatten. Der Begriff des „Kirchenführers“ ist danach in unserer Kirche mit Recht außer Kurs gekommen. Man sucht ihn z.B. in den Kommentierungen aller Thesen der Barmer Erklärung durch den Theologischen Ausschuss der EKU, aber auch in kirchlichen Verlautbarungen in der Zeit vor der Wende vergebens. Von „Führern“ hatte unsere Kirche nach den Erfahrungen in der Nazi-Zeit die Nase voll. Wenn die Kirche „geführt“ wird, war damals die Meinung, dann – wie wir zu Beginn gesagt haben – allein vom Geist Jesu Christi, dem sie mit ihren „Ämtern“ dient.

Neuerdings aber wird in den Diskussionen über den Weg unserer Kirche zum Begriff der Kirchenleitung – wie hier mit dem mir aufgegebenen Thema – der Begriff der „Führung“ wieder hinzugefügt. Er stammt aus der Wirtschaft. „Führung und Leitung“ eines Unternehmens entscheiden über den Erfolg seiner Produkte am Markt. „Führung und Leitung“ ist aber mitnichten irgendeine anonyme, sächliche Macht. „Führung und Leitung“ geschieht durch „Führer“ und „Leiter“, durch „Führungspersönlichkeiten“, wie es heute vornehm heißt. Solche „Führungspersönlichkeiten“ gehören zum System des Erfolgs. Im Falle des Misserfolgs allerdings werden sie entlassen und „abgefunden“.

Dieses Modell von „Führung und Leitung“ erscheint aus zweierlei Gründen verlockend auch für das Verständnis von Kirchenleitung. Zum einen schreibt es in der Regel kein absolut herrschaftliches, kein hierarchisches System von „Führung und Leitung“ fest. Am erfolgreichsten – so versichern die Theoretiker des Managements – ist ein „partizipatives“, die Geführten an den „Zielvorgaben“ und „Strategien“ der Manager beteiligendes Führen. Es legt auf Kooperation mit den Geführten und Kollegialität wert. Übertragen auf die Kirchenleitung zeichnet es sich, wie Bischof Dutzmann im Berliner Dom gerade ausgeführt hat, durch „gegenseitige Anerkennung, durch Transparenz, durch ein konsequentes Delegieren an die jeweils Befähigten sowie durch das Streben nach Einmütigkeit in den Entscheidungen“ aus. Es ist offen dafür, dass Leitungsstrukturen „in unterschiedlichen Kontexten ein unterschiedliches Gesicht“ haben können. Das scheint der Rückbindung von Kirchenleitung an die Gemeinden Rechnung tragen zu können.

Zum anderen kann jenes Führungsmodell mit seiner weltlichen Schlauheit dem Sachverstand derjenigen Leitungsfunktionen der Kirche förderlich sein, die es am stärksten mit Mechanismen der Verwaltung zu tun haben, die außerhalb der Kirche bewährt sind. Kein Unternehmen kann es sich – wie z.B. kirchliche Verwaltungsämter – leisten, Haushaltspläne ihren Abteilungen erst im September eines laufenden Jahres zuzustellen oder durch eine „kamaralistische Kassenführung“ zügige Entscheidungen notwendiger Maßnahmen zu behindern und zu erschweren. Einiges von der „Weisheit der Kinder dieser Welt“ darf – auch auf anderen Ebenen – durchaus auch sonst in die kirchliche Leitungsverantwortung einfließen (zum Beispiel bei der Vermeidung und Entschärfung von Konflikten, wie sie zur Trauer jedes Christenmenschen, der davon hört, offenbar dem Kirchenkreis Wittstock-Ruppin ohne Unterlass zusetzen). Denn der Heilige Geist ist nach Karl Barth schließlich auch ein „Freund des gesunden Menschenverstandes“.

Dennoch fände ich es nicht gut, wenn der Begriff der „Führung“ als Kennzeichnung des Charakteristikums eines kirchlichen Amtes den Begriff des „Dienstes“, den Barmen verwendet, in unserer Kirche verdrängen und verschlucken würde. Worte sind nie nur Schall und Rauch. Sie haben auch Macht. Denn sie schleifen bei denen, die sie gebrauchen, auch Gewohnheiten in unser Denken und Verhalten ein. An der Vorstellung der „Führung“ hängt z.B. – auch wenn sie noch mit so viel einschmeichelnden Fremdwörtern weich gespült wird – unausweichlich ein Gefälle von Oben nach Unten, von Führenden und den von ihnen Geführten. Verbindet er sich gar grundsätzlich mit einer Art Erfolg versprechendem Marktdenken, dann verführt er Menschen in den Leitungsämtern der Kirche regelrecht. Sie fangen dann an, sich als eine Art Manager der christlichen Religion zu verstehen, die mit bestimmten Strategien in Prozenten anzugebende Steigerungsraten dessen herbei führen wollen, was nur der Heilige Geist vermag, nämlich Glauben zu wecken und Menschen den Gottesdienst zu einer Herzensangelegenheit zu machen.

Natürlich ist auch das Bewusstsein eines Dienstes der ganzen Gemeinde Jesu Christi, in dem eine Jede und ein Jeder in der christlichen Gemeinde steht, nicht davor gefeit, von den geilen Krallen der Sünde in eine verkappte Form von der Herrschaft umfunktioniert zu werden, die nach Barmen 4 nicht sein soll. Ich wüsste viel davon zu erzählen. Denn ich kenne unsere Kirche schon ziemlich lange. Eingeleuchtet, bewegt, inspiriert aber hat mich nur eine solche „Führung und Leitung in der Kirche“, die in den Auftrag der ganzen Gemeinde Jesu Christi eingebettet und von ihm getragen war.


 

[1]  „Dan was ausz der tauff krochen ist/ das mag sich rumen/ das es schon priester Bischoff und Bapst geweyhet sey“ (Von der baylonischen Gefangenschaft, StAG II, 100, 21ff.)

 

 

         
 

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