|
:: Lebenslauf
:: Bibliographie
:: Artikel
:: Vorträge
:: Predigten
:: Radiosendungen
:: Links
|
|
Führung und Leitung
in der Kirche
Theologische Überlegungen unter besonderer Berücksichtigung der dritten
und vierten These der Barmer Theologischen Erklärung
Wenn unser Thema hieße: „Führung und Leitung in einem
Wirtschaftsunter-nehmen“ oder „Führung und Leitung in einem
Fußballverein“, dann hätten wir mit diesem Thema kein sicherlich
Problem. Denn erfolgreiches Wirtschaften gibt es ohne „Führung und
Leitung“ ebenso wenig wie eine Erfolg versprechende, funktionierende
Fußballmannschaft. „Führung und Leitung“ passt hier mit der Produktion
oder mit dem Spielerteam zusammen wie das Salz in der Suppe. Zwar kann
da auch noch allerhand versalzen werden und wird es ja auch, wie die
„Finanzkrise“ gegenwärtig lehrt. Aber ohne Salz kommt überhaupt keine
Suppe zustande.
Allen, die etwas von einer evangelischen Kirche
verstehen, aber wird unwillkürlich ein wenig mulmig werden, wenn
jemand behaupten würde: Ohne die Führung und Leitung durch Menschen in
der Kirche kommt überhaupt keine Kirche zustande. Nach Luther würde
ein Kirchenverständnis dieser Art noch nicht einmal theologisches
Kleinkindniveau erreichen. Denn „was die Kirche sei“, sagt er in den
Schmalkhaldischen Artikeln, das weiß „gottlob ein Kind von sieben
Jahren“. Die Kirche – das sind „die heiligen Gläubigen und die
Schäflin, die ihres Hirten Stimme hören“ (AS III,459, 20ff.). Die
Kirche – das ist also die Versammlung der Glaubenden, die nicht
von Menschen, sondern vom menschgewordenen Gott zusammen gerufen wird.
Sie ist kein Menschenwerk, sondern Christi und des Heiligen Geistes
Werk, bekennen wir im dritten Artikel des apostolischen
Glaubensbekenntnisses jeden Sonntag. Sie wird nicht von Menschen,
sondern vom Geist Jesu Christi durch die Zeiten geführt und geleitet.
„Wir sind es nicht“, lautet wiederum eine berühmte Aussage Martin
Luthers aus dem Jahre 1539, „die da kündten die Kirche erhalten, unser
Vorfarn sind es auch nicht gewesen, Unser Nachkomen werdens auch nicht
sein. Sondern der ists gewest, Ists noch, wird’s sein, der da spricht:
Ich bin bey euch bis zur welt ende“ (WA 50, 476, 31ff.).
Wenn von „Führung und Leitung“ in Zusammenhang mit
der Kirche die Rede ist, dann wird uns das nur fröhlich, frei, dankbar
und unbeschwert über die Lippen gehen, wenn uns dabei an erster Stelle
und ausdauernd die „Führung und Leitung der Kirche“ durch den
gegenwärtigen Jesus Christus vor Augen steht. Deshalb ist es auch gut,
dass die einzige Stelle in unserer Luther-Bibel, an der die
Wortkombination „Führen und Leiten“ vorkommt, von Gott redet.
„Um deines Namens willen wollest du mich leiten und führen“, betet ein
Mensch in Psalm 31,4. Die christliche Gemeinde macht sich das zu
eigen, indem sie mit der 5. Strophe von Johann Arnolds Lied „Gott des
Himmels und der Erden“ betend singt: „Führe mich, o Herr, und leite
meinen Gang nach deinem Wort“ (EG 445).
Mancher wird jetzt vielleicht denken: Na ja, das ist
eine große und schöne theologische Richtigkeit. Aber mit der „Führung
und Leitung in der Kirche“, von der wir heute reden, hat das
eigentlich nichts zu tun. Da geht es um Menschen, die in der Kirche
bestimmte Positionen haben, die in einem Büro sitzen, die ihre Macht
benutzen, um in den verschiedenen Arbeitsbereichen ihre Vorstellungen
von der Struktur der Kirche zu realisieren, die Personalpolitik
machen, Disziplinarverfahren durchführen, Gelder verwalten, verteilen
usw. Unsere Kirche ist auch eine von Menschen gestaltete
Großorganisation, eine Institution in dieser Welt. Was hat ihr
Führen und Leiten auf dieser Ebene mit der Führung und Leitung der
Kirche durch Gott zu tun?
Die Antwort darauf ist denkbar einfach. Sie lautet:
Wenn Gott die Kirche nicht führen und leiten würde, dann gäbe es auch
für Menschen nichts zu führen und zu leiten. Denn dann gäbe es die
Kirche Jesu Christi gar nicht bzw. es gäbe nur das Führen und Leiten
eines religiösen Vereins, der den Namen „Kirche Jesu Christi“ nicht
verdient. „Führung und Leitung in der Kirche“, die mit Gottes
Führung und Leitung der Kirche nicht gewissermaßen verzahnt
ist, ist eine schlimme Sache und hat keine Berechtigung. Wir können
darum froh sein, dass Gott, der die Kirche führt und leitet, selbst
für diese Verzahnung sorgt. Er tut das, indem er allen
Glaubenden den Auftrag gibt, sich im Hören auf sein Wort zu
versammeln und dieses Wort, das Glauben weckt, allen Menschen zu
bezeugen. Damit bringt er selbst eine Aktivität von uns Menschen für
das Bestehen und Wirken der Kirche ins Spiel, die im Urakt
einer Kirche sichtbar wird. Dieser Urakt ist der Gottesdienst
der versammelten Gemeinde von Schwestern und Brüdern. Aus diesem Urakt
geht die mit Gottes Führung und Leitung zusammen stimmende Leitung der
Kirche durch Menschen hervor.
Um uns das plastisch vor Augen zu führen, bemühen wir
ein letztes Mal Martin Luther; diesmal seine Schrift „Von Schleichern
und Winkelpredigern“ (1532). Er geht in dieser Schrift davon aus, dass
unter Christi Führung alle Glaubenden zur Verkündigung des Evangeliums
berufen und befähigt sind. Man nennt das mit einem etwas
missverständlichen neutestamentlichen Begriff das „Priestertum aller
Gläubigen“. Gemeint ist damit: Zur Bezeugung des Evangeliums ist jede
und jeder Glaubende und damit die ganze Gemeinde beauftragt.
Wenn sich die Gemeinde nun versammelt, um Gottes Wort zu hören, dann
können aber nicht alle auf einmal reden oder dem Prediger „in die Rede
fallen und sich mit ihm schelten“. Dann kann nicht „eine volle
Bieramsel aus einem Kruge daherlaufen“ und ihren Senf dazu geben oder
gar ein Gezänk zwischen „Weibern“ und Männern ausbrechen. „Oh, welch
eine schone Kirchweyh und Jarmarkt soll da werden“, klagt Luther. „Auf
welchem Saukoben sollt's nicht feiner zugehen? Da soll der Teuffel
Prediger sein an meiner statt“ (WA 30 3,510ff.).
Was hier so drastisch geschildert wird, macht die
Notwendigkeit von Kirchenleitung, die in ihrer Wurzel
Gottesdienstleitung ist, deutlich. Soll der Gottesdienst als Werkzeug
von Gottes „Führung und Leitung“ nicht zu einem chaotischen religiösen
Tumult werden, dann muss es Menschen geben, die für die Leitung des
Gottesdienstes Verantwortung übernehmen. Das geschieht in einer Kirche
des Priestertums aller Glaubenden so, dass die Verantwortlichen für
den Gottesdienst von der Gemeinde gewählt werden. Die Gemeinde ist
deshalb die eigentliche Trägerin von Kirchenleitung.
Sie wählt Menschen in
das von Christus gestiftete „Amt“ der Verkündigung und der
Sakramentsverwaltung. Sie beruft – wenn wir nun unsere Zeit im Auge
haben – Menschen, die für die Musik, für den Kindergottesdienst, für
die Pflege des Kirchenraumes usw. verantwortlich sind. Sie verteilt
die Aufgaben oder „Ämter“, die für das Leben und Wachsen der Gemeinde,
die sich im Gottesdienst versammelt, notwendig sind. Die vierte These
der Barmer Theologischen Erklärung von 1934, deren 75. Jubiläum wir in
diesem Jahre begehen, sagt in urreformatorischen Sinne darum völlig
zutreffend: Die „verschiedenen Ämter in der Kirche“ sind „die Ausübung
des ganzen der Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“
Die „ganze Gemeinde“
aber ist im Falle unserer Landeskirche die Vielzahl der
Gemeinden in unserem Lande. Was als „Kirchenleitung“ in einer Gemeinde
notwendig wird, ruft um der Klarheit der Bezeugung Jesu Christi in
unserer Gesellschaft nach Übereinstimmung mit den Kirchenleitungen in
anderen Gemeinden. Denn es kann Gottes Führung und Leitung nicht
gefallen, wenn die vielen Gemeinden zum Spiegelbild des tumultarischen
religiösen Jahrmarkts und „Saukobens“ werden, die uns Luther in einer
Gemeinde ohne Kirchenleitung geschildert hat. Aus diesem Grunde muss
es eine überregionale Kirchenleitung geben. Sie wird von den Synoden
gewählt. Sie hat vor allem den Auftrag, die klare Bezeugung des
Evangeliums in den Gemeinden zu unterstützen und zu fördern.
Bei der ererbten
Struktur unserer Landeskirchen mit ihrem Parochialprinzip ordnen sich
dem freilich noch eine ganze Fülle von Leitungsaufgaben zu, die auf
den ersten Blick wenig mit der im Gottesdienst begründeten
Kirchenleitung zu tun haben: Das Ausbildungs- und Bildungswesen auf
vielen Ebenen, die Diakonie und die sozialen Verantwortlichkeiten, die
Medienpräsenz, die Mission, das Kirchenrecht, die Gehalts- und
Pensionsbestimmungen, die Kulturpflege nicht nur durch die
Kirchenmusik, die kirchlichen Gebäude und Ländereien, die
Kindergärten, die christlichen Schulen und Heime aller Art, usw. usw.
Ein Gang durch die Gänge des Konsistoriums, aber auch einfach an den
Aktenordnern von Gemeindebüros vorbei mit den entsprechenden Hinweisen
auf Zuständigkeiten aller Art können einem geradezu atemberaubend
verdeutlichen, was der im Gottesdienst begründeten Kirchenleitung
alles zuwächst, wenn sie auch Institution mit den dazu
gehörenden Verwaltungsorganen auf allen Ebenen unserer kirchlichen
Wirklichkeit werden muss.
Derartige
Verwaltungsorgane sind „in der Welt der Sünde“ natürlich besonders
durch das Abdriften vom Ursprung und Lebenselexier einer im
Gottesdienst begründeten Kirchenleitung bedroht. Indem sie den
Sachlogiken und Sachzwängen der Verwaltungsgebiete folgen, gerät die
Darstellung dessen, was das Alles mit dem kirchlichen Auftrag und mit
der Kirche als „Christi Eigentum“ (Barmen 3) zu tun hat, in den
Hintergrund. Aber in einer „Kirche der begnadeten Sünder“ (die
ursprüngliche Formulierung Karl Barths in Barmen 3: „Kirche der
Sünder“ konnte sich auf der Barmer Synode nicht durchsetzen!) macht
die Sünde auch vor den anderen Leitungsfunktionen nicht halt.
Denn ihr – der Sünde –
besonderes Einfallsgebiet ist die Ausübung von Macht, die mit
jedem Amt der Leitung unausweichlich verbunden ist. Wir müssen da gar
nicht bloß an Personalentscheidungen und an Entscheidungen über die
Verteilung von Ressourcen denken. Schon die Auswahl der Lieder durch
die Kantorin oder den Kantor ist ein Akt der Machtgebrauchs gegenüber
der Gemeinde, die vielleicht etwas ganz anderes singen möchte. Aber
auch die geistliche und theologische Orientierung einer Kirche hat mit
der Macht der Leitung in der Kirche zu tun. Welche Themen da auf die
Tagesordnung kommen und verbreitet werden, wie Konsequenzen aus
theologischen Positionen umgesetzt werden usw., usw. ist auch eine
Form des Machtgebrauchs von Kirchenleitung. Es hat keinen Sinn, dies
alles zu diskreditieren. Ohne Machtausübung gäbe es überhaupt keine
Leitung. Die Gemeinde wählt im übrigen ja Menschen ihres Vertrauens in
kirchliche Ämter, damit sie solche Macht ausüben. Die Gefahr jedoch,
dass sich der Machtgebrauch in kirchlichen Ämtern vom Dienst der
Gemeinde löst, ist unter uns sündigen Menschen, die solche Ämter
wahrnehmen, dennoch immer gegeben.
Die vierte Barmer
These sagt deshalb warnend: Die verschiedenen Ämter „begründen keine
Herrschaft der einen über die anderen“. Abseits vom Dienst der
Gemeinde (ich unterstreiche dieses Zitat von Barmen : abseits vom
Dienst der Gemeinde!) dürfe es keine „mit Herrschaftsbefugnissen
ausgestatteten Führer“ geben. Gemeint waren damals die „Führer“,
welche die „Deutschen Christen“ den Kirchen und Gemeinden vorgesetzt
hatten. Der Begriff des „Kirchenführers“ ist danach in unserer Kirche
mit Recht außer Kurs gekommen. Man sucht ihn z.B. in den
Kommentierungen aller Thesen der Barmer Erklärung durch den
Theologischen Ausschuss der EKU, aber auch in kirchlichen
Verlautbarungen in der Zeit vor der Wende vergebens. Von „Führern“
hatte unsere Kirche nach den Erfahrungen in der Nazi-Zeit die Nase
voll. Wenn die Kirche „geführt“ wird, war damals die Meinung, dann –
wie wir zu Beginn gesagt haben – allein vom Geist Jesu Christi, dem
sie mit ihren „Ämtern“ dient.
Neuerdings aber wird
in den Diskussionen über den Weg unserer Kirche zum Begriff der
Kirchenleitung – wie hier mit dem mir aufgegebenen Thema – der Begriff
der „Führung“ wieder hinzugefügt. Er stammt aus der Wirtschaft.
„Führung und Leitung“ eines Unternehmens entscheiden über den Erfolg
seiner Produkte am Markt. „Führung und Leitung“ ist aber mitnichten
irgendeine anonyme, sächliche Macht. „Führung und Leitung“ geschieht
durch „Führer“ und „Leiter“, durch „Führungspersönlichkeiten“, wie es
heute vornehm heißt. Solche „Führungspersönlichkeiten“ gehören zum
System des Erfolgs. Im Falle des Misserfolgs allerdings werden sie
entlassen und „abgefunden“.
Dieses Modell von
„Führung und Leitung“ erscheint aus zweierlei Gründen verlockend auch
für das Verständnis von Kirchenleitung. Zum einen schreibt es
in der Regel kein absolut herrschaftliches, kein hierarchisches System
von „Führung und Leitung“ fest. Am erfolgreichsten – so versichern die
Theoretiker des Managements – ist ein „partizipatives“, die Geführten
an den „Zielvorgaben“ und „Strategien“ der Manager beteiligendes
Führen. Es legt auf Kooperation mit den Geführten und Kollegialität
wert. Übertragen auf die Kirchenleitung zeichnet es sich, wie Bischof
Dutzmann im Berliner Dom gerade ausgeführt hat, durch „gegenseitige
Anerkennung, durch Transparenz, durch ein konsequentes Delegieren an
die jeweils Befähigten sowie durch das Streben nach Einmütigkeit in
den Entscheidungen“ aus. Es ist offen dafür, dass Leitungsstrukturen
„in unterschiedlichen Kontexten ein unterschiedliches Gesicht“ haben
können. Das scheint der Rückbindung von Kirchenleitung an die
Gemeinden Rechnung tragen zu können.
Zum anderen
kann jenes Führungsmodell mit seiner weltlichen Schlauheit dem
Sachverstand derjenigen Leitungsfunktionen der Kirche
förderlich sein, die es am stärksten mit Mechanismen der Verwaltung zu
tun haben, die außerhalb der Kirche bewährt sind. Kein Unternehmen
kann es sich – wie z.B. kirchliche Verwaltungsämter – leisten,
Haushaltspläne ihren Abteilungen erst im September eines laufenden
Jahres zuzustellen oder durch eine „kamaralistische Kassenführung“
zügige Entscheidungen notwendiger Maßnahmen zu behindern und zu
erschweren. Einiges von der „Weisheit der Kinder dieser Welt“ darf –
auch auf anderen Ebenen – durchaus auch sonst in die kirchliche
Leitungsverantwortung einfließen (zum Beispiel bei der Vermeidung und
Entschärfung von Konflikten, wie sie zur Trauer jedes
Christenmenschen, der davon hört, offenbar dem Kirchenkreis
Wittstock-Ruppin ohne Unterlass zusetzen). Denn der Heilige Geist ist
nach Karl Barth schließlich auch ein „Freund des gesunden
Menschenverstandes“.
Dennoch fände ich es
nicht gut, wenn der Begriff der „Führung“ als Kennzeichnung des
Charakteristikums eines kirchlichen Amtes den Begriff des „Dienstes“,
den Barmen verwendet, in unserer Kirche verdrängen und verschlucken
würde. Worte sind nie nur Schall und Rauch. Sie haben auch Macht. Denn
sie schleifen bei denen, die sie gebrauchen, auch Gewohnheiten in
unser Denken und Verhalten ein. An der Vorstellung der „Führung“ hängt
z.B. – auch wenn sie noch mit so viel einschmeichelnden Fremdwörtern
weich gespült wird – unausweichlich ein Gefälle von Oben nach Unten,
von Führenden und den von ihnen Geführten. Verbindet er sich gar
grundsätzlich mit einer Art Erfolg versprechendem Marktdenken, dann
verführt er Menschen in den Leitungsämtern der Kirche regelrecht.
Sie fangen dann an, sich als eine Art Manager der christlichen
Religion zu verstehen, die mit bestimmten Strategien in Prozenten
anzugebende Steigerungsraten dessen herbei führen wollen, was nur der
Heilige Geist vermag, nämlich Glauben zu wecken und Menschen den
Gottesdienst zu einer Herzensangelegenheit zu machen.
Natürlich ist auch das
Bewusstsein eines Dienstes der ganzen Gemeinde Jesu Christi, in
dem eine Jede und ein Jeder in der christlichen Gemeinde steht, nicht
davor gefeit, von den geilen Krallen der Sünde in eine
verkappte Form von der Herrschaft umfunktioniert zu werden, die nach
Barmen 4 nicht sein soll. Ich wüsste viel davon zu erzählen. Denn ich
kenne unsere Kirche schon ziemlich lange. Eingeleuchtet, bewegt,
inspiriert aber hat mich nur eine solche „Führung und Leitung in der
Kirche“, die in den Auftrag der ganzen Gemeinde Jesu Christi
eingebettet und von ihm getragen war.
„Dan was ausz der tauff krochen ist/ das mag sich rumen/ das es
schon priester Bischoff und Bapst geweyhet sey“ (Von der
baylonischen Gefangenschaft, StAG II, 100, 21ff.)
|
|