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Das Kirchenverständnis der Barmer Theologischen
Erklärung
Schwerpunkte und
aktuelle Bedeutung
Die Barmer Theologische Erklärung von
1934 gehört zu den Grundlagen unserer Evangelischen Kirche von
Berlin-Brandenburg/Schlesische Oberlausitz und damit ihres
Selbstverständnisses. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden bei ihrer
Ordination darauf verpflichtet, sich bei ihrem Dienst an dieser
Erklärung zu orientieren. Damit sie in den Gemeinden wurzeln kann,
steht sie neben den anderen Bekenntnissen unserer Kirche in unserem
Gesangbuch (EG 810). Ob sehr viele bis dahin blättern, ist freilich
die Frage. Wenn sie es aber tun, sagt ihnen der dürre Text auf den
ersten Blick wahrscheinlich gar nicht so viel Besonderes. Denn Alles,
was in den sechs Thesen gesagt wird, hebt für unsere Kirche erstlich
und letztlich nur Eines hervor, nämlich dass Jesus Christus ihr
Zentrum ist. Es macht uns deshalb sicherlich keine Schwierigkeiten, in
die erste und grundlegende These der Barmer Theologischen Erklärung
einzustimmen, in der unsere Kirche bekennt:
„Jesus Christus, wie er uns in der
Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu
hören, dem wir im Leben und Sterben zu vertrauen und zu gehorchen
haben“.
Aber auch, wenn wir weiter lesen,
erwarten uns auf den ersten Blick keine großen Überraschungen.
Die zweite These sagt, dass die Vergebung der Sünden und das
verantwortliches Handeln in der Gesellschaft zusammengehören. Das ist
uns – so hoffe ich doch – bewusst. Die Thesen 3 und 4 handeln
ausführlich von der Kirche. Sie heben hervor, dass die christliche
Gemeinde in jeder Hinsicht ihre Zugehörigkeit zu Jesus Christus
darzustellen hat. Mit diesen beiden Thesen gehört die 6. These
zusammen, die den Auftrag zur Verkündung der „freien Gnade Gottes“ an
alle Menschen unterstreicht. Auch das halten wir sicherlich für
selbstverständlich. Dazwischen steht die 5. These, welche die Aufgabe
des Staates hervor hebt, für Recht und Frieden zu sorgen. Dem kann man
eigentlich nur zustimmen. Insofern können wir uns die „evangelischen
Wahrheiten“ von Barmen, wie sich diese Thesen selber nennen, ohne
große Beunruhigung durchaus gefallen lassen.
Wenn wir allerdings etwas näher
hinsehen, dann stellt sich das, was diese Thesen sagen, schon weniger
schiedlich-friedlich dar. Wir merken das daran, dass sie selber auch
einen ziemlich scharfen Ton anschlagen. Jeder These sind
Verwerfungen angefügt; will sagen: Verurteilungen falscher Lehren,
welche die Kirche innerlich zerstören und das christliche Leben
zugrunde richten. Diese Verwerfungen weisen uns auf die Zeit hin, in
welcher diese Thesen vor 75 Jahren einmal formuliert wurden. Es ist
die Zeit nach der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933. Es ist die
Zeit, in welcher die sog. „Deutschen Christen“ im Juli 1933 die
Kirchenwahlen gewonnen hatten und drauf und dran waren, den Geist und
die Praxis der religiös verbrämten Ideologie der Nazis in fast allen
evangelischen Kirchen Deutschlands mehr oder weniger willkürlich und
gewaltsam durchzusetzen. In den meisten deutschen Landeskirchen waren
die DC in der Mehrheit. Sie versammelten sich September 1933 zu einer
Nationalsynode in Wittenberg und wählten den Königsberger
Kreiswehrpfarrer Ludwig Müller zum Reichsbischof. Dagegen begann sich
zu Beginn des Jahres 1934 eine Opposition zu formieren, die durch den
von Martin Niemöller gegründeten „Pfarrernotbund“, an der sich auch
Dietrich Bonhoeffer engagiert beteiligt hat, starken Zulauf bekam.
Ähnliche Zusammenschlüsse in den anderen Landeskirchen, einzelne
Bekenntnisgemeinden und die sog. intakten Landeskirchen versammelten
sich nach etlichen Vorverhandlungen vom 29.-31. Mai 1934 zu einer
Bekenntnissynode in Barmen-Gemarke, einem Stadtteil von Wuppertal. Auf
diese Synode wurde eine Theologische Erklärung verabschiedet, welche
die Grundlage für eine „Bekennende Kirche“ in Deutschland wurde.
Wir kommen also gar nicht umhin, uns
„Barmen gestern“ zu vergegenwärtigen, wenn wir die knallharten
Spitzen, die in dieser Erklärung stecken, wahrnehmen wollen. Das soll
uns aber nicht verführen, die Barmer Erklärung nur als eine Sache von
gestern anzusehen. Auch in unserer Kirche enthalten ihre zunächst so
friedlich wirkenden Thesen bei näherem Zusehen nämlich ziemlich viele
Herausforderungen. Ihnen wollen wir uns in diesem 75.
Barmen-Jubiläums-Jahr stellen, indem wir fragen, was Barmen heute
unserer Kirche zumutet. Aber zunächst blicken wir auf:
1. Die Position der „Deutschen
Christen“
Am 13. November 1933 fand eine
Massenveranstaltung der „Deutschen Christen“ des „Gaues Berlin“ im
Berliner Sportpalast statt. Bei ihr hielt einer der berüchtigsten
Vertreter dieser sog. Glaubensbewegung, der Gymnasiallehrer Rudolf
Krause aus Berlin-Niederschönhausen eine Rede, welche zu folgender
Kundgebung führte:
„Wir fordern, dass
eine deutsche Volkskirche ernst macht mit der Verkündigung der von
aller orientalischen Entstellung gereinigten schlichten Frohbotschaft
und einer heldischen Jesus-Gestalt als Grundlage eines artgemäßen
Christentums [...]. Wir bekennen, dass der einzige wirkliche
Gottesdienst für uns der Dienst an unseren Volksgenossen ist“ (vgl.
Kurt Dietrich Schmidt, Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen
zur Kirchenfrage des Jahres 1933, Göttingen 1934, 134).
Dass dies nicht mehr Ausdruck des
christlichen Glaubens war, konnte im Grunde jeder Konfirmand erkennen.
Hier wurde der christliche Glaube im Grunde durch den Glauben an eine
Deutschland-Religion ersetzt, wie ihn die sog. deutsch-gläubige
Bewegung in der Confessio Germanica bzw. dem Deutschapostolikum zum
Ausdruck gebracht hat. Es heißt dort:
„Ich glaube an den
Gott der Deutschreligion, der in der Natur, im hohen Menschengeist und
in der Kraft seines Volkes wirkt. Und an den Nothelfer Krist (mit K!),
der um die Edelkeit der Menschenseele kämpft. Und an Deutschland, das
Bildungsland der neuen Menschheit“ (a.a.O., 131).
Mit dieser „Deutschreligion“ wollten
die Anhänger die „Deutschen Christen“ jedoch nicht verwechselt werden.
Die Sportpalastkundgebung hatte darum eine richtiggehende
Austrittswelle aus dieser „Glaubensbewegung“ zur Folge. Den „Deutschen
Christen“ ging es vielmehr darum, den Glauben an Jesus Christus mit
Hife einer spezifisch deutschen Gotteserfahrung für die Gemeinden neu
verbindlich zu machen. Zu diesem Zwecke bedienten sie sich einer
Denkfigur, die in den reformatorischen Kirchen eine lange Tradition
hatte. Nach dieser Tradition geht Gott uns sündige Menschen auf
zweierlei Weise an. Er begegnet uns im Evangelium von Jesus
Christus, der uns aus Gnaden Sünden vergibt und uns Glauben
schenkt. Da aber nicht alle Menschen diesen Glauben annehmen, regiert
er die Welt außerdem mit dem Gesetz. Das bedeutet: Er gibt der
Welt bestimmte Ordnungen, in denen er Menschen zwingt, sich
seinem Willen zu unterwerfen. Solche Ordnung ist z.B. die Familie, in
welcher der Familienvater, der zugleich Wirtschaftsboss ist, als
„Stellvertreter Gottes“ den Willen Gottes durchsetzt. Es ist aber vor
allem die „Obrigkeit“, welche mit der Macht des Schwertes im Namen
Gottes für Frieden in dieser Welt zu sorgen hat.
Das alles sind summa summarum
mittelalterliche Vorstellungen. Familie und Staat sind für uns heute
von Menschen verantwortete Institutionen und nicht gleichsam
vom Himmel über uns gesenkte göttliche Strukturen. Schon im 19.
Jahrhundert unterlag darum die Vorstellung von den Ordnungen Gottes
für uns Menschen der Kritik. Anstelle dessen wurde die Vorstellung
entwickelt, dass Gott uns durch geschichtliche Erfahrungen
schon immer sein Gesetz und damit sein Dasein spüren lässt. An diesem
Punkt takteten sich die „Deutschen Christen“ ein. Sie vertraten die
Ansicht, dass wir spezifisch in der Geschichte des deutschen Volkes
die gesetzgebende Stimme des Schöpfergottes zu vernehmen
hätten, ohne die wir das Evangelium von der Gnade Gottes gar nicht zu
vernehmen vermögen. Bei den sächsischen „Deutschen Christen“ klingt
das so:
Wir sind durch Gottes
Schöpfung hineingestellt in die Blut- und Schicksalsgemeinschaft des
deutschen Volkes [...] Wie jedem Volk, so hat auch unserem Volk der
ewige Gott ein arteigenes Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in
dem Führer Adolf Hitler und in dem von uns geformten
nationalsozialistischen Staat“ (a.a.O., 102).
Ganz auf dieser Linie heißt es im sog.
„Ansbacher Ratschlag“, der von den hoch angesehenen lutherischen
Theologen wie Werner Elert und Paul Althaus
unterschrieben wurde: Der „unwandelbare Wille Gottes [...] begegnet
uns in der Gesamtwirklichkeit unseres Lebens, wie sie durch die
Offenbarung Gottes ins Licht gesetzt wird“ (vgl. Kurt Dietrich
Schmidt, Die Bekenntnisse 1934, 102ff.). Dieser Wille ist das Gesetz,
das uns an die „natürlichen Ordnungen [...] wie Familie, Volk, Rasse
(d.h. Blutzusammenhang)“ und an einen „bestimmten Moment“ der
Geschichte von Familie, Volk und Rasse bindet. Einer der
entschiedendsten „Deutschen Christen“ Emmanuel Hirsch, hat in
diesem Sinne gesagt:
Durch Adolf Hitler wurde
uns der Segen „heiliger
Bindung“ bewusst. Hitler war eine „Gottesstunde“, das heißt:
„Licht in
Lebensverdunklung, [...] Neugefundenwerden vom Schöpfer und Erhalter
in der Meereswüste schicksalhafter Sinnwidrigkeit“ (Der
Offenbarungsglaube, in: Hammer und Nagel. Theologische Lehrschriften,
Heft 2, Bordesholm 1934, 56).
Gott kommt uns hier nahe in der
„heiligen Bindung von Blut und Boden, von Rasse und Vererbung, von
Ehre und Gemeinschaft, von wahrem Sozialismus, von Opfer und Pflicht“
(Der Weg der Theologie, Stuttgart 1937, 13). Er löst echten
„religiösen Idealismus“ aus, der seine „Mitte im Erlebnis der heilig
verpflichtenden Gewalt des Volkstums“ hat. Nehmen Menschen daran
kämpfend teil, dann erst lässt die Offenbarung des Evangeliums
„Gottes Wunderkind“ in uns geboren werden, nämlich den Glauben,
„dass Gottes Liebe uns gegenwärtig ist“ (Offenbarungsglaube, 38).
Damit das geschehen kann, hat Hirsch die „Ursprünglichkeit und
Rücksichtslosigkeit“ begrüßt, mit der sich der „Selbsterhaltungswille“
des deutschen Volke Raum brach. Er hat die Rassenideologie und die
Ariergesetzgebung bejaht. Die Aufgabe der Kirche sei es, „das
Geheimnis der mit dem Blute empfangenen Kraft und Art heilig zu
halten“. Sie darf „Mischheiraten“ und dem „Überwuchern der
Minderwertigen“ nicht tatenlos zusehen. Darum dürfen keine
„Halbdeutschen“ die kirchlichen Ämter überschwemmen. Von der Kirche
wird gefordert, dass sie „echte wagende Führung“ brauche, „die auch
durchgreift“ und den Pastoren „innere Straffheit“ beibringt und an
ihnen „meißelt“. In der Kirche muss es zugehen, wie in einem „unter
Führung und Befehl stehenden Offizierskorps“ und dafür biete der
Kreiswehrpfarrer Müller als Reichsbischof die beste Gewähr (vgl. Das
kirchliche Wollen der deutschen Christen, Berlin 1933, 15f.)
Wir müssen über das Maß an Verblendung
gegenüber der Wirklichkeit des Nationalsozialismus hier nicht viele
Worte verlieren. Hätte sich die evangelische Kirche dem gebeugt, wäre
sie ein williges Instrument in den Händen der nationalsozialistischen
Ideologie geworden. Darum musste der Widerspruch, der dagegen in
Barmen erhoben wurde, weiter gehen als es nur die Verneinung der
Anwendung dieser Lehre durch die „Deutschen Christen“ in der
Willkürpraxis der Zerstörung der Landeskirchen gewesen wäre. Sie
musste den Grundsatz dieser ganzen Denkweise in Frage stellen. Das
heißt an erster Stelle, es musste geklärt werden, was mit Recht Gottes
Offenbarung, was Gottes Gesetz, was Kirche, was
Staat und kirchlicher Auftrag heißt.
2. Die Positionen von Barmen
Wie so oft bei kirchlichen
Entscheidungen ist es beim Zustandekommen der Theologischen Erklärung
von Barmen ziemlich menschlich zugegangen. Als sich die Bekennende
Kirche zu formieren begann, lagen eine ganze Reihe von theologischen
Grundsatzerklärungen vor, mit denen theologisch den Deutschen Christen
entgegen getreten werden sollte. Darum wurden die beiden lutherischen
Theologen Thomas Breit aus Bayern und Hans Asmussen aus Hamburg-Altona
zusammen mit dem berühmten reformierten Schweizer Theologieprofessor
Karl Barth aus Bonn beauftragt, aus dem Allem eine Vorlage für die
Bekenntnissynode von Barmen zu erarbeiten. Sie trafen sich am 16.Mai
1934 im Hotel „Baseler Hof“ in Frankfurt am Main. Im Unterschied zu
den beiden Lutheranern aber hatte Karl Barth schon einen eigenen
Entwurf für solche Erklärung mitgebracht, der am Vormittag diskutiert
wurde. Karl Barth hat den Fortgang der Dinge dann folgendermaßen
geschildert: Während sich die beiden Lutheraner einem realen
„dreistündigen Mittagschlaf“ hingaben, habe „ich, mit einem starken
Kaffe und 1-2 Brasil-Cigarren versehen, den Text der 6 Sätze
redigiert“. Man müsse darum sagen. hat er launig bemerkt, „Die
lutherische Kirche hat geschlafen und die reformierte Kirche hat
gewacht“ (Eberhard Busch, Karl Barths Lebenslauf, München 1975, 258).
Doch wie dem auch sei: Die
Folge dessen war, dass die Barmer Theologische Erklärung tatsächlich
trotz einiger in Barmen vorgenommener Änderungen die Handschrift eines
Theologen trägt, nämlich die von Karl Barth. Das hat sich in der
Folgezeit als nicht unproblematisch erwiesen, sofern es dann später
nicht an Versuchen gemangelt hat, diese Erklärung auf die nur
spezielle Meinung eines Theologen zusammen zu schrumpfen. Tatsache ist
aber, dass die Barmer Synode nach der Verabschiedung dieser Erklärung
wie ein Mann – inclusive der einen Frau von Mackensen – aufgesprungen
ist und „Nun danket alle Gott“ angestimmt hat.
Ich gehe in Kürze durch, was
die Barmer Synode den „Deutschen Christen“ mit dem Anspruch, auf die
Bibel zu hören – jede These beginnt darum mit einem Bibelwort! –
entgegen gesetzt hat. These 1 sagt, dass in der christlichen Kirche
nur Jesus Christus als Gottes Offenbarung Grundlage der
Verkündigung der Kirche sein kann. Andere „Ereignisse, Mächte,
Gestalten und Wahrheiten“ – wie z.B. die NS-Herrschaft – dürfen
niemals zur „Quelle“ dieser Verkündigung werden. These 2 sagt, dass
Jesus Christus alleine das Handeln und Verhalten von Christen
bestimmt, indem er sie zum Dienst an Gottes Geschöpfen frei macht. Es
wird verworfen, dass es „Bereiche unseres Lebens“ gebe, wie das
Deutschtum und die nationalsozialistische Herrschaft, in denen Jesus
Christus nichts zu sagen hätte und wir „anderen Herren“ dienen. These
3 hebt hervor, dass die Kirche sich in Allem nur als „Eigentum“
Christi verstehen und sich niemals „jeweils herrschenden,
weltanschaulichen und politischen Überzeugungen“ überlassen darf.
These 4 widerstreitet der Einführung des sog. „Führerprinzips“ in der
Kirche, indem sie alle Glaubenden so versteht, dass sie gemeinsam
im Dienste Jesu Christi stehen und darum keine Herrschaftsstrukturen
zulassen, die in der Welt des Politischen gelten. These 5 verneint den
totalen Staat ebenso wie eine Kirche, die sich zu einem „Organ“ des
Staates macht. Der Staat hat sich auf seinen Auftrag zu beschränken,
„unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu
sorgen“ und darf nicht wie der NS-Staat beanspruchen, zur „einzigen
und totalen Ordnung des Lebens“ zu werden. These 6 schließlich
unterstreicht den Auftrag der Kirche bei der Ausrichtung ihrer
Botschaft von der „freien Gnade Gottes“, ein Auftrag, der es
verbietet, „eigenmächtig gewählte Zwecke und Wünsche“ wie ein
deutsches Christentum zum Zentrum ihrer Verkündigung zu machen.
Erstaunlich ist bis heute,
dass sich die 139 Barmer Synodalen, die aus den unterschiedlichsten
theologischen und kirchlichen, lutherischen und reformierten
Richtungen stammten, innerhalb von drei Tagen auf diese Grundlegung
einer „Bekennenden Kirche“ einigen konnten. Es hat offenkundig allen
eingeleuchtet, dass dies die richtigen, die nötigen Worte waren, die
aus der Evangelischen Kirche Deutschlands heraus angesichts der
Bemächtigung der Kirche durch die „Deutschen Christen“ zu sagen waren.
„Barmen“ war ein Akt der „Geistesgegenwart“, hat Karl Barth später
seinen Eindruck von den Beschlüssen dieser Synode zusammen gefasst.
Was uns heute verwundert, aber auch zornig und traurig macht, ist
jedoch, dass zur jener Geistesgegenwart nicht gehörte, zur beginnenden
Verfolgung der Juden Stellung zu nehmen. Der Arierparagraph,
der Juden vom Beamtentum ausschloss, war schon in Geltung und die
Nürnberger Rassegesetze waren in Vorbereitung. Hier hätte die Synode
nicht schweigen dürfen. Es ist deshalb auch nicht gut, dass sich unter
den Schriftbelegen keine Stelle aus dem Alten Testament befindet, die
wenigstens auf die unlösliche Beziehung der Kirche auf Israel hätte
hinweisen können.
Was aber die anfängliche Einigkeit im
Geiste betrifft, so ist es dabei nicht geblieben. Nach und nach
stellte sich heraus, dass viele Synodale unter einzelnen Thesen etwas
Verschiedenes verstanden haben und deshalb auch unterschiedliche
Konsequenzen aus ihnen zogen. Die Schilderung dessen, was das für den
Weg der „Bekennenden Kirche“ bedeutet hat, würde uns hier zu weit
führen. Nach 1945 spiegelt sich die durchaus unterschiedliche Stellung
der deutschen Kirchen zu „Barmer Erklärung“ darin, dass sie nur in den
reformierten und unierten Kirchen (wie unserer
Berlin-Brandenburgischen Kirche) zur Bekenntnisgrundlage erhoben
worden ist. Die lutherischen Kirchen geben nur zu, dass die
Verwerfungen richtig waren, haben aber Bedenken, allen Begründungen
der Verwerfungen in den Thesen zuzustimmen. Worin diese Bedenken
liegen, können wir uns an den Fragen klar machen, die sich durchaus
auch bei uns einstellen, wenn wir nach der Bedeutung dieser Erklärung
heute fragen.
3. Barmen heute
Ich mache auf drei Gesichtspunkte
aufmerksam, die immer wieder Kritik wach rufen, wenn es um die Geltung
von Barmen für unser Kirchenverständnis heute geht.
3.1. Das einzige
Wort Gottes und die vielen Gotteserfahrungen
Wie wir gesehen haben, versteht Barmen
Jesus Christus als das eine Wort Gottes, durch das Gott sich
offenbart. Im Zusammenhang mit der Verwerfung muss das so verstanden
werden, dass er das einzige Wort ist, auf das die Kirche ihre
Verkündigung gründen kann. Schon in Barmen haben aber Viele diese
These so verstanden, dass Christus zwar das entscheidende Wort
Gottes ist, aber dass daneben durchaus auch noch mit anderen
Offenbarungen Gottes gerechnet werden kann. Wer die Verwerfung genau
liest, wird bemerken, dass für diese Ansicht auch eine Türe offen
bleibt. Es wird nicht verworfen, dass es andere Offenbarungen Gottes
geben könne, sondern nur, dass sie zur Quelle der Verkündigung
gemacht werden. In diesem Sinne hat Karl Barth gesagt: „Gott kann
durch den russischen Kommunismus, durch ein Flötenkonzert, durch einen
blühenden Strauch oder durch einen toten Hund zu uns reden“ Die
Kirchliche Dogmatik I/1, München 1932, 56). Wir sind aber nicht
beauftragt, das zur Grundlage der Verkündigung zu machen.
Warum eigentlich nicht? wird
demgegenüber heute gefragt. Müssen wir uns nicht auf die Erfahrungen
beziehen, die Menschen in ihrem Leben schon immer mit Gott machen?
Verengt die Rede von dem einzigen Wort Jesus Christus die Weite des
Wirkens Gottes unter den Menschen nicht unzulässig? Äußert sich
hier nicht ein christlicher Hochmut, der meint, alleine die Kirche sei
im Besitz der offenbaren Wahrheit? Das wird heute besonders im Blick
auf andere Religionen geltend gemacht. Muss man ihnen nicht
zubilligen, dass auch sie wahre Offenbarungen Gottes erfahren haben
und letztlich denselben Gott verehren?
Alle diese Fragen sprechen ohne
Zweifel echte Probleme an. Barmen I aber macht uns darauf aufmerksam,
dass wir einen Maßstab brauchen, wenn uns durch die ganze
vielfältige Welt des Religiösen und der Religionen durchfinden wollen.
Sonst würde an die Stelle einer klaren Botschaft von Gott nämlich ein
selbst zurecht gereimtes religiöses Gemisch treten. Nicht
ausgeschlossen ist dagegen, dass wir von dem einen Worte Gottes her
Spiegelungen seiner Wahrheit auch in anderen Religionen und in der
Religiosität von Menschen zu entdecken vermögen. Das eine Wort Gottes,
von dem Barmen I redet, ist ja der lebendige Jesus Christus selbst,
der an keinen Kirchengrenzen gebunden und nicht irgendein toter
Buchstabe ist. Insofern können wir offen dafür sein, seiner
Anwesenheit auch in anderen Religionen, in religiösen Verhaltensweisen
und sogar bei Menschen zu begegnen, die Gott längst vergessen haben.
Bauen kann die Kirche ihre Existenz darauf nicht. Aber sich um das
Verstehen und den Dialog mit Menschen anderer Religionen und sich
irgendwie religiös empfindender Menschen mit ihren Gottesvorstellungen
zu bemühen, entspricht dem Auftrag der Kirche. Ich verstehe Barmen I
so, dass wir das nicht ängstlich zu vermeiden haben, sondern dazu
regelrecht ermutigt werden.
3.2. Die
Verantwortung für die Gesellschaft
Die zweite These behauptet, dass das
Gebot Jesu Christi, welches aus dem Evangelium als Anspruch an uns
folgt, in allen Bereichen unseres Lebens gilt. Dagegen wird
heute wie ehedem noch stärker auf die Bremse getreten, als gegenüber
der ersten These. Mit den Grundsätzen des Evangeliums, sagt man, ist
keine Gesellschaftspolitik zu machen, keine Wirtschaft voranbringen,
keine Wissenschaft befördern. Hier herrschen andere Gesetze. Doch auch
hier müssen wir genau lesen. Im zweiten Satz der These, heißt es:
Durch den Anspruch Jesu Christi „widerfährt uns frohe Befreiung aus
den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbaren Dienst an
Gottes Geschöpfen“. Auffällig ist hier der hervorgehobene Gebrauch des
Wortes Freiheit. Es widerfährt uns „Befreiung“ zu „freiem
Dienst“. Die Befreiung besteht darin, dass wir uns nicht von Politik,
Wissenschaft und Wirtschaft knechten lassen, die uns gleichsam mit dem
„Anspruch göttlicher Bindung“ begegnen. Nichts in der Welt hat die
Qualität, uns wie ein Gott binden zu dürfen. Aber wir können in
weltlicher Entsprechung zu Gottes Gnade mit unseren
menschlichen Möglichkeiten dafür sorgen, dass Menschen nicht zu
Nummern unter den Sachzwängen von Wirtschaft, Wissenschaft und
Gesellschaft werden.
Darin steckt auch die Möglichkeit, der
fünften These über den Staat einen besseren Sinn abzugewinnen, als sie
auf uns heute in ihrer etwas altväterlichen Gestalt wirkt. Karl Barth
musste diese These auf der Synode umschreiben, weil der ursprüngliche
Entwurf in den Verdacht geriet, einen „demokratischen Rechtsstaat“ zu
rechtfertigen. Das war mit den Synodalen nicht zu machen, die an der
Vorstellung vom Staat als einer von Gott verordneten „Obrigkeit“
hingen. Die Beziehung auf die erste und zweite These aber kommt
dadurch jetzt nur noch ganz verborgen durch ein Zitat aus Hebr. 1,3
zur Geltung, nämlich dass die Kirche auch in Bezug auf den Staat der
„Kraft des Wortes“ vertraut, „durch das Gott alle Dinge trägt“. Setzen
wir das in Beziehung zur zweiten These, dann heißt das, die Befreiung
Aller durch dieses Wort zum Dienst an seinen Geschöpfen schließt
auch die Verantwortung aller für den Staat ein. Insofern haben wir
es hier zum ersten Male in der Geschichte des Christentums in einem
Bekenntnistext mit der Bejahung eines demokratischen Staatswesens zu
tun.
3.3. Die Kirche
Die drei Kirchenthesen (3, 4, 6)
verstehen Alles, was die Kirche ist, von der Gemeinde her. Die
Gemeinde hat mit ihrer Botschaft, mit ihrem Glauben, mit ihrem Handeln
und dann auch mit ihrer Ordnung (Institution) zu bezeugen, dass
sie Christi Eigentum ist. Die Kirche ist hier ganz von der
Versammlung der Menschen, die glauben, her verstanden. Besonders
provozierend hat schon 1934 die Behauptung gewirkt, die Ordnung
der Kirche, also ihre institutionelle Gestalt habe
Zeugnischarakter. Ist die Institution nicht ein rein „weltlich Ding“?
Was haben Struktur- und Geldfragen mit Christus zu tun? Wie steht es
da mit den Konsistorien und den kirchlichen Verwaltungsämtern und
ihrer Bürokratie? Barmen zielt in der Tat darauf, dass die Kirche sich
eine Struktur gibt, die dem Inhalt und den Erfordernissen ihrer
Botschaft dienlich ist. Es lädt zur Nachfrage ein, ob z.B. die
Abkupferung des staatlichen Beamtenrechts wirklich einer christlichen
Kirche dienlich ist. Es zielt darauf, alles Institutionelle, das sein
muss, auf den Zeugnischarakter der ganzen Gemeinde hin durchsichtig zu
machen.
Das Stichwort „ganze Gemeinde“ ist
eine weitere Provokation im Hinblick auf unsere gemeindliche und
gesamtkirchliche Realität. Die 4. These sagt, die verschiedenen Ämter
seien die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen
Dienstes; mehr noch, sie behauptet, in der Kirche dürfe es keine
Herrschaft der einen über die anderen geben. „In der christlichen
Gemeinde sind entweder Alle Amtsträger oder Keiner – wenn aber Alle,
dann alle als Dienstleute,“ hat wiederum Karl Barth gesagt (KD IV/2,
787). Wie klingt das angesichts der fortwährenden Spaltung der
Gemeinde in „Amtsträger“ und „Laien“? Die hat ja zur Folge, das selbst
die, welche zur Gemeinde gehören, von der Kirche, nämlich von der
„Amtskirche“ reden, als seien sie das nicht selbst.
Die 4. These macht dagegen die
Verantwortlichkeit aller für Verkündigung und Zeugnis zum Zentrum der
Gemeindewirklichkeit. Ist das angesichts unserer kirchlichen Realität
ein Wolkenkuckucksheim? Was wird da aus der „Volkskirche“, zu der in
der Mehrzahl das Volk gehört, das notorisch nicht in die Kirche geht,
sondern sich dann und wann mit ein bisschen religiöser Versorgung
durch die Amtskirche begnügt? Wir brauchen nach Barmen 4 ein anderes
Verständnis des Christseins, damit die ganze Last des Zeugnisses nicht
auf ein paar kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hängen
bleibt. Barmen 4 macht allen Gliedern der Gemeinde Mut zur eigenen
Verantwortung des kirchlichen Auftrags, zum Mitreden und Mitgestalten.
Mit Barmen in unserer Kirche leben
heißt deshalb, Perspektiven entdecken, die den Reichtum der in der
Gemeinde versammelten Menschen in Anspruch nehmen. Ihre „evangelischen
Wahrheiten“ drängen nach vorne zu einer Gemeinschaft, die den Gewinn
der Christus-Orientierung in der Gemeinde, in unserer Gesellschaft
lebensnah und glaubwürdig darzustellen vermag. Sie treiben uns das
Jammern aus. Sie stellen unsere Füße in den „weiten Raum“ (Ps 31,9),
in dem jeder Christenmensch selbstbewusst ausschreiten kann. |
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