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Die Barmer Theologische Erklärung als
Herausforderung für die Kirche und die Theologie der Gegenwart
1. Probleme mit „Gottes Wort“ in Kirche
und Theologie
„Jesus
Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das
eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und Sterben zu
vertrauen und zu gehorchen haben“.
So lautet die
erste These der Theologischen Erklärung, die von der Synode der
Bekennenden Kirche, die vom 29.-31.Mai in Barmen-Gemarke, einem
Stadtteil von Wuppertal, tagte, beschlossen wurde. Sie ist der
Lebensnerv der fünf folgenden Thesen. Mit ihrem Großmachen des „solus
Christus“ der Rechtfertigungslehre, mit ihren Anklängen an Martin
Luthers Auslegung des 1. Gebots („Wir sollen Gott über alle Dinge
fürchten, lieben und vertrauen“) und an die erste Frage des
Heidelberger Katechismus („Was ist Dein einziger Trost im Leben und
Sterben“?) klingt sie ur-reformatorisch. Die Barmer Erklärung
gehört darum zu den Bekenntnisgrundlagen unserer Kirche. Die
Pfarrerinnen und Pfarrer werden auf sie ordiniert. Den Gemeinden
begegnet sie im Evangelischen Gesangbuch. So ruht sie mit einer
gewissen Selbstverständlichkeit im Schoße unserer Kirche. Aber dass
sie für die institutionalisierte Kirche, für die Gemeinden und dann
auch für die Theologie praktisch-faktisch eine Herausforderung
darstellt, kann man eigentlich nicht ernstlich behaupten.
Ein Blick in das Zukunftspapier der EKD
„Kirche der Freiheit“ und in das EKBO-Pendant „Salz der Erde“ genügt,
um sich davon überzeugen. Durch die „evangelischen Wahrheiten“ (wie
die sechs Thesen in Barmen genannt werden) fühlen sich die Kirchen
trotz der jahrzehntelangen Arbeit des Theologischen Ausschusses der
EKU an ihren einzelnen Thesen nicht ernstlich herausgefordert, ihre
Zukunft zu profilieren. Ihre unangefochtene Stellung in der Reihe der
Bekenntnisse unserer Kirche verdankt die Barmer Erklärung vielmehr der
weitgehenden Einigkeit darüber, dass sie damals – 1934 – das richtige,
das nötige Wort war. Die deutschen Kirchen waren in eine Situation
geraten, in der – wie Karl Barth das einmal formuliert hat – ihr „gar
nichts anderes übrig blieb, als das eine Wort, das Jesus Christus
heißt“. Insbesondere die Verwerfungen, die jeder These beigefügt sind,
werden von allen Seiten als akzeptiert. Aber schon bei den
Begründungen dieser Verwerfungen in den Thesen hapert es. Die
lutherischen Kirchen haben sie nicht als tragbar für ein Bekenntnis
der evangelischen Kirche akzeptiert und die Barmer Erklärung deshalb
nicht in ihre Grundordnungen aufgenommen. Nach meiner Ansicht wurden
und werden dabei – wie wir noch sehen werden – Argumente geltend
gemacht, die auch dort, wo die ganze Erklärung in Geltung steht, die
Herausforderungen für uns heute bremsen, die zweifellos in ihr
stecken.
Diese Argumente bündeln sich in dem
Einwand, die durchgehend christologische Konzentration
und Ausrichtung der Barmer Erklärung befähige uns nicht, uns auf
die religiöse Situation der Gesellschaft und der Menschen
einzulassen. Barmen sei zwar seinerzeit nötig gewesen. Heute sei
dieser Text kontraproduktiv. Dieser Einwand gehört in der
Universitätstheologie von heute in eine ziemlich breite Wendung gegen
die sog. „Theologie des Wortes Gottes“ hinein, deren ziemlich starke
Spuren wir auch in der Kirche und den Gemeinden wahrnehmen können.
Nicht ein den Menschen „von oben“ oder von „außen“ vorgesetztes Wort
Gottes, sondern die bei Menschen schon immer anzutreffende „Religion“
sei unter Berücksichtung der christlichen Tradition zu explizieren,
wenn die Kirche die „Lebenswelt“ von Menschen erreichen und betreffen
will.
Die für die Ausbildung von Pfarrerinnen
und Pfarrern, Religionslehrerinnen und Religionslehrern so wichtige
Praktische Theologie ist Vorreiterin dieser Lahmsetzung von Barmen.
„Programmatisch spielt die Kategorie W[ort] G[ottes] (anders als die
der „Rel[igion]“ für die gegenwärtige Praktische Theol[ogie]) keine
Rolle“, hat Michael Mayer-Blank im Artikel „Wort Gottes“ der neuen RGG,
4. Aufl., im Jahre 2005 gesagt (1707). Der Artikel „Praktische
Theologie“ verschweigt sie dementsprechend ganz. Im Impulspapier
„Kirche der Freiheit“ macht sich diese Tendenz neben vielem Anderen
dadurch bemerkbar, dass nach dem Modell von Dietrich Rößler in Zukunft
ein kirchliches Christentum in den Gemeinden, die „Gottes Wort“
hören, nur noch als eine Dimension der Kirche neben einem
öffentlichen Christentum in „kulturellen Zusammenhängen“ und einem
„individualisierten Christentum“ in unterschiedlichster
„privater Frömmigkeit“ befördert bzw. gepflegt werden soll.
Barmen fordert uns demgegenüber
tatsächlich dazu heraus, uns mit dem Zerrbild des Verständnisses des
Wortes Gottes, das solchen Tendenzen zugrunde liegt, ebenso wenig
abzufinden wie mit der Marginalisierung der Gemeinde für das
Verständnis der Kirche und ihres Auftrages. Das Vergegenwärtigen
dieser Erklärung wehrt auch der Geschichtslosigkeit, in der eine
theologische Denkweise, welche die deutschen Kirchen in der NS-Zeit
einmal an den Rand ihrer Zerstörung getrieben hat, gereinigt von ihren
„braunen“ Inhalten, zur Basis der Zukunft der Kirche als „Religion in
der Gesellschaft“ gemacht werden soll. Es ist keine quantite
negligable, dass Emmanuel Hirsch, einer der schlimmsten Nazis unter
den Theologen, heute an deutschen Universitäten als bedeutendster
Theologe des 20. Jahrhunderts gefeiert und die Herausgabe seiner
gesammelten Werke in 48 Bänden ein von allen möglichen Seiten
gefördertes Großprojekt ist. Es ist auch noch nicht vergessen, dass
sich das Kultur- und Privatchristentum in der DDR im Eiltempo
verflüchtigte, als es nur ein wenig unter Druck geriet. Und es ist
auch nicht vergessen, dass Barmen in dieser Zeit eine Instanz war, die
gegen das Segeln von Kirche und Theologie im realsozialistischen Winde
in Anspruch zu nehmen war.
Ehe wir uns den uns geltenden
Herausforderungen von Barmen stellen, scheint es aufgrund Alles dessen
doch geraten zu sein, dass wir uns in aller Kürze die Situation
vergegenwärtigen, in die Barmen 1934 hinein geredet hat.
2. Das deutsch-christliche
Theologiemodell
Nach der
Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 gewannen die sog. „Deutschen
Christen“ im Juli 1933 die Kirchenwahlen und hatten in den meisten
Landeskirchen die Mehrheit. Sie besetzten alle kirchlichen Ämter und
versammelten sich im September 1933 zu einer Nationalsynode in
Wittenberg. Dort wählten sie den Königsberger Kreiswehrpfarrer Ludwig
Müller zum Reichsbischof. Dagegen begann sich gegen Ende des Jahres
1933 eine Opposition zu formieren, die durch den von Martin Niemöller
gegründeten „Pfarrernotbund“ starken Zulauf bekam. Ähnliche
Zusammenschlüsse in den anderen Landeskirchen, einzelne
Bekenntnisgemeinden und die sog. intakten Landeskirchen trafen sich
nach etlichen Vorverhandlungen zur Barmer Bekenntnissynode, auf der
sich die „Bekennende Kirche“ eine theologische Grundlage geben wollte.
Zu diesem Zwecke lagen eine ganze
Reihe von theologischen Grundsatzerklärungen vor, mit welchen den
„Deutschen Christen“ entgegen getreten werden sollte. Darum wurden die
beiden lutherischen Theologen Thomas Breit aus Bayern und Hans
Asmussen aus Hamburg-Altona zusammen mit dem reformierten
Theologieprofessor Karl Barth aus Bonn beauftragt, aus dem Allem eine
Vorlage für eine Bekenntnissynode zu erarbeiten. Sie trafen sich am
16.Mai 1934 im Hotel „Baseler Hof“ in Frankfurt am Main. Im
Unterschied zu den beiden Lutheranern aber hatte Karl Barth schon
einen eigenen Entwurf für solche Erklärung mitgebracht, der am
Vormittag diskutiert wurde. Karl Barth hat den Fortgang der Dinge dann
folgendermaßen geschildert: Während sich die beiden Lutheraner einem
realen „dreistündigen Mittagschlaf“ hingaben, habe „ich, mit einem
starken Kaffe und 1-2 Brasil-Cigarren versehen, den Text der 6 Sätze
redigiert“. Man müsse darum sagen, hat er launig bemerkt, „Die
lutherische Kirche hat geschlafen und die reformierte Kirche hat
gewacht“ (Eberhard Busch, Karl Barths Lebenslauf, München 1975, 258).
Doch wie
dem auch sei: Die Folge dessen war, dass die Barmer Theologische
Erklärung tatsächlich die Handschrift von Karl Barth trägt. Das hat
sich in der Folgezeit als nicht unproblematisch erwiesen, sofern es
dann nicht an Versuchen gemangelt hat, diese Erklärung auf die nur
spezielle Meinung eines Theologen zusammen zu schrumpfen. Tatsache ist
aber, dass die Barmer Synode nach der Verabschiedung dieser Erklärung
wie ein Mann – inclusive der einen Frau von Mackensen – aufgesprungen
ist und „Nun danket alle Gott“ angestimmt hat.
Die
theologische Position der „Deutschen Christen“, gegen welche die
Synode sich positionierte, ist nicht zu verwechseln mit der Ideologie
der sog. deutsch-gläubigen Bewegung, wie sie etwas in der Confessio
Germanica bzw. dem Deutschapostolikum zum Ausdruck kam. Es heißt dort:
„Ich glaube an den Gott der Deutschreligion, der
in der Natur, im hohen Menschengeist und in der Kraft seines Volkes
wirkt. Und an den Nothelfer Krist (mit K!), der um die Edelkeit der
Menschenseele kämpft. Und an Deutschland, das Bildungsland der neuen
Menschheit“ (vgl. Kurt Dietrich Schmidt, Die Bekenntnisse und
grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage des Jahres 1933, Göttingen
1934, 131).
Dieser
„Deutsch-Religion“ näherte sich der Gymnasiallehrer Krause aus
Pankow-Niederschönhausen am 13. November 1933 bei einer
Massenveranstaltung der „Deutschen Christen“ des „Gaues Berlin“ im
Berliner Sportpalast an. In der Entschließung dieser Kundgebung wird
gesagt:
„Wir fordern, dass eine deutsche Volkskirche
Ernst macht mit der Verkündigung der von aller orientalischen
Entstellung gereinigten schlichten Frohbotschaft und einer heldischen
Jesus-Gestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums [...]. Wir
bekennen, dass der einzige wirkliche Gottesdienst für uns der Dienst
an unseren Volksgenossen ist“ (vgl. a.a.O., 134).
Dass dies nicht mehr Ausdruck des
christlichen Glaubens war, konnte im Grunde jeder Konfirmand erkennen.
Auch viele Anhänger der „Deutschen Christen“ waren entsetzt. Die
Sportpalastkundgebung hatte darum eine Austrittswelle aus dieser
„Glaubensbewegung“ zur Folge. Den „Deutschen Christen“ ging es
vielmehr darum, den Glauben an Jesus Christus mit Hilfe einer
spezifisch deutschen Gotteserfahrung für die Gemeinden neu verbindlich
zu machen. Sie wollten eine „kontextuelle“ Theologie und traten
richtiggehend als volksmissionarische Bewegung auf. Zu diesem Zwecke
bedienten sie sich einer theologischen Denkfigur, die in den
reformatorischen Kirchen eine lange Tradition hatte. Nach dieser
Tradition geht Gott uns sündige Menschen auf zweierlei Weise
an. Er begegnet uns im Evangelium von Jesus Christus, der uns
aus Gnaden Sünden vergibt und uns Glauben schenkt. Da aber nicht alle
Menschen diesen Glauben annehmen, regiert er die Welt außerdem mit dem
Gesetz. Das bedeutet: Er gibt der Welt bestimmte Ordnungen,
in denen er Menschen zwingt, sich seinem Willen zu unterwerfen. Solche
Ordnung ist z.B. die Familie, in welcher der Familienvater, der
zugleich Wirtschaftsboss ist, als „Stellvertreter Gottes“ den Willen
Gottes durchsetzt. Es ist aber vor allem die „Obrigkeit“, welche mit
der Macht des Schwertes im Namen Gottes für Frieden in dieser Welt zu
sorgen hat.
Das alles
sind mittelalterliche Vorstellungen. Familie und Staat sind für uns
heute von Menschen verantwortete Institutionen und nicht
gleichsam vom Himmel über uns gesenkte göttliche Strukturen. Schon im
19. Jahrhundert unterlag darum die Vorstellung von den Ordnungen
Gottes für uns Menschen der Kritik. Anstelle dessen wurde die
Vorstellung entwickelt, dass Gott uns durch geschichtliche
Erfahrungen schon immer sein Gesetz spüren lässt. An diesem Punkt
takteten sich die „Deutschen Christen“ ein. Sie vertraten die Ansicht,
dass wir spezifisch in der Geschichte des deutschen Volkes die
gesetzgebende Stimme des Schöpfergottes zu vernehmen hätten,
ohne die wir das Evangelium von der Gnade Gottes gar nicht zu
vernehmen vermögen. Bei den sächsischen „Deutschen Christen“ klingt
das so:
Wir sind durch Gottes Schöpfung hineingestellt in
die Blut- und Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes [...] Wie
jedem Volk, so hat auch unserem Volk der ewige Gott ein arteigenes
Gesetz eingeschaffen. Es gewann Gestalt in dem Führer Adolf Hitler und
in dem von uns geformten nationalsozialistischen Staat“ (a.a.O., 102).
Ganz auf dieser
Linie heißt es im sog. „Ansbacher Ratschlag“: Der Wille Gottes ist das
Gesetz, das uns an die „natürlichen Ordnungen [...] wie Familie, Volk,
Rasse (d.h. Blutzusammenhang)“ und an einen „bestimmten Moment“ der
Geschichte bindet (vgl. Kurt Dietrich Schmidt, Die Bekenntnisse 1934,
102ff.). Gott kommt uns nahe, sagte Emmanuel Hirsch, in der „heiligen
Bindung von Blut und Boden, von Rasse und Vererbung, von Ehre und
Gemeinschaft, von wahrem Sozialismus, von Opfer und Pflicht“ (Der Weg
der Theologie, Stuttgart 1937, 13). Er löst echten „religiösen
Idealismus“ aus, der seine „Mitte im Erlebnis der heilig
verpflichtenden Gewalt des Volkstums“ hat. Nehmen Menschen daran
kämpfend teil, dann erst lässt die Offenbarung des Evangeliums
„Gottes Wunderkind“ in uns geboren werden, nämlich den Glauben,
„dass Gottes Liebe uns gegenwärtig ist“ (Der Offenbarungsglaube, in:
Hammer und Nagel. Theologische Lehrschriften, Heft 2, Bordesholm 1934,
38).
Damit das
geschehen kann, hat Hirsch die „Ursprünglichkeit und
Rücksichtslosigkeit“ begrüßt, mit der sich der „Selbsterhaltungswille“
des deutschen Volkes Raum brach. Er hat die Ariergesetzgebung bejaht.
Die Aufgabe der Kirche sei es, „das Geheimnis der mit dem Blute
empfangenen Kraft und Art heilig zu halten“. Sie darf „Mischheiraten“
und dem „Überwuchern der Minderwertigen“ nicht tatenlos zusehen. Darum
dürfen keine „Halbdeutschen“ die kirchlichen Ämter überschwemmen. Von
der Kirche wird gefordert, dass sie „echte wagende Führung“ brauche,
„die auch durchgreift“ und den Pastoren „innere Straffheit“ beibringt
und an ihnen „meißelt“. In der Kirche muss es zugehen, wie in einem
„unter Führung und Befehl stehenden Offizierskorps“ und dafür biete
der Kreiswehrpfarrer Müller als Reichsbischof die beste Gewähr (vgl.
Das kirchliche Wollen der deutschen Christen, Berlin 1933, 15f.)
Aus diesen Positionen der Deutschen
Christen ergeben sich im Grunde die Themen der 6 Barmer Thesen von
alleine. Es musste geklärt werden, was mit Recht Gottes Offenbarung
(These 1), was Gottes Gesetz (These 2), was Kirche
(These 3 und 4), was Staat (These 5) und was kirchlicher
Auftrag (These 6) heißt. Es fällt aber auch sofort auf, was fehlt,
nämlich eine Stellungnahme zur Ariergesetzgebung und damit zum
Verhältnis von Kirche und Israel. Das ist ein schlimmes Versäumnis, ja
– wie Karl Barth gesagt hat – eine Schuld, welche sich auch im Fehlen
alttestamentlicher Zitate bei den Schriftworten zeigt, die jeder These
voran gestellt sind, um die Thesen als Ergebnis des Hörens auf die
Schrift zu charakterisieren.
3. Die Orientierung an der Wahrheit und
der religiöse Pluralismus
Ein Problem fast
aller Barmer Thesen ist, dass die, die ihr 1934 zugestimmt haben,
nicht ganz das Gleiche unter dem verstanden haben, was dort gesagt
wurde. Das gilt insbesondere für die erste These. Die Tendenz ist zwar
klar: Es soll unter Berufung auf das eine Wort Gottes ausgeschlossen
werden, dass andere „Gestalten, Mächte und Wahrheiten“ – sprich: das
Volkstum oder Adolf Hitler – von der Kirche als Offenbarung Gottes in
Anspruch genommen werden. Im Sinne Karl Barths ist deshalb die erste
These so zu hören: Jesus Christus ist die einzige Offenbarung
Gottes. Die meisten „lutherischen“ Teilnehmer von Barmen aber haben
die erste These so gehört: Jesus Christus ist das entscheidende
Wort, so dass daneben durchaus auch noch mit anderen Offenbarungen
Gottes gerechnet werden kann, wobei zugegeben wird, dass – gemessen am
christlichen Verständnis von Offenbarung – Adolf Hitler schwerlich
eine solche Offenbarung war. Wer die Verwerfung genau liest, wird
bemerken, dass für die Ansicht, es könne andere Offenbarungen geben,
aber auch eine Türe offen bleibt. Es wird nicht verworfen, dass es
andere Offenbarungen Gottes geben könne, sondern nur, dass sie zur
Quelle der Verkündigung der Kirche gemacht werden. In diesem Sinne
hat auch Karl Barth gesagt: „Gott kann durch den russischen
Kommunismus, durch ein Flötenkonzert, durch einen blühenden Strauch
oder durch einen toten Hund zu uns reden“ (Die Kirchliche Dogmatik
I/1, München 1932, 56). Wir sind aber nicht beauftragt, das zur
Grundlage der Verkündigung der Kirche zu machen.
Warum eigentlich nicht? wird demgegenüber
damals und verstärkt heute gefragt. Müssen wir uns nicht auf die
Erfahrungen beziehen, die Menschen in ihrem Leben schon immer mit Gott
machen? Verengt die Rede von dem einzigen Wort Jesus Christus die
Weite des Wirkens Gottes unter den Menschen nicht unzulässig?
Äußert sich hier nicht ein christlicher Hochmut, ein
„Absolutheitsanspruch“, der meint, alleine der christliche Glaube und
damit die Kirche sei im Besitz der offenbaren Wahrheit? Das wird heute
besonders im Blick auf andere Religionen geltend gemacht, die
wir in unserer pluralistischen Gesellschaft viel hautnäher erfahren
als in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Muss man ihnen
nicht zubilligen, dass auch sie wahre Offenbarungen Gottes erfahren
haben und letztlich denselben Gott verehren wie die Christenheit?
Jörns, der hier nur als Beispiel für
vielfache, ähnlich geartete Tendenzen in Kirche und Theologie steht,
erhebt aufgrund von Umfragen den Anspruch, damit die Meinung eines
großen Teils der Berlin-Brandenburgischen Pfarrerschaft zu vertreten.
Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen. Unzweifelhaft aber wird mit
der skizzierten Relativierung des Wahrheitsbezugs des
Verkündigungsauftrags der Kirche auf ein heute viel diskutiertes
Problem reagiert. Die Beanspruchung religiöser Wahrheit steht nicht
erst seit dem 11. September 2001 in Verdacht, sich zwangsläufig mit
Intoleranz und Gewalt gegenüber Andersglaubenden zu
verbünden. Nach Jan Assmann gehört das zum Wesen des Monotheismus (Die
mosaische Entscheidung und der Preis des Monotheismus, München 2003)
und nach den „neuen Atheisten“ sogar zum Wesen jeder Religion. Doch
angesichts solcher Behauptungen ist es nicht geraten, vor der
Wahrheitsfrage zu kapitulieren und die christliche Verkündigung auf
das Maß subjektiv religiöser Beliebigkeit oder „eigenmächtig gewählter
Wünsche, Ziele und Zwecke“ (Barmen 6) zurück zu schrauben. Zuerst ist
es vielmehr nötig, Verständigung darüber zu erzielen, was Wahrheit
heißt und dafür ist die „evangelische Wahrheit“ von Barmen I sehr
hilfreich.
Das „eine Wort Gottes“ ist nämlich
überhaupt nicht zu verwechseln mit irgendeiner Form kirchlichen
Wahrheitsbesitzes. Es ist ja, wie These 6 präzisiert, „Gottes eigenes
Wort“, die Offenbarung seines Logos, der Jesus Christus heißt. Es ist
das Ereignis der Anrede Gottes an uns, die uns immer
unverfügbar bleibt. Ihrer kann man nur im Glauben, der sich
wesenhaft auf Unverfügbares richtet, gewiss werden. Kein weltlicher
Mechanismus und erst recht keine Gewalt kann erzwingen, dass solcher
Glaube sich einstellt. Die christliche Verkündigung kann im Dienste
dieses Wortes nur auf den Ort in der Welt hinweisen, an dem es zu
hören ist, damit der Glaube aus dem Hören geweckt wird.
Insofern ist die Behauptung der
wesensmäßigen Verbindung dieses Glaubens mit Intoleranz und Gewalt
abseitig. Wo es zu dieser Verbindung kam und kommt, hat er sich mit
der Unwahrheit verbündet und aufgehört, Glaube an die Wahrheit zu
sein. Da dies in der „Welt der Sünde“, in der auch die Kirche
existiert (These 3), immer wieder geschieht, gehört das kritische
Prüfen der Verbindungen, welche Glaube und Verkündigung in der
Welt eingehen, zum Wesen einer christlichen Kirche. Wir können auch
sagen, ohne Selbstkritik am Maßstab des unverfügbaren Wortes Gottes
ist die Kirche als „Christi Eigentum“ im strengen Sinne (These 3) gar
nicht existenzfähig.
Was aber die Frage nach der Wahrheit in
anderen Religionen, aber auch in allerhand Religiosität und sogar in
der für den Osten Deutschlands so typischen Gottesvergessenheit
betrifft, so hält uns Barmen 1 dazu an, dafür offen zu sein, dass das
eine unverfügbare Ereignis des Wortes Gottes nicht an Kirchengrenzen
gebunden ist. Wenn nicht in Frage gestellt wird, dass es Offenbarungen
Gottes außerhalb der Kirche geben kann, dann geht es um Offenbarungen
gerade dieses einen Logos. Eigentlich müsste diese Einsicht in einer
zeitgemäßen Trinitätslehre expliziert werden. Das können wir nicht
machen. Aber dass wir für Spiegelungen der Wahrheit des einen Wortes –
für „wahre Worte außerhalb der Kirche“, wie Karl Barth das genannt hat
– auch in den Religionen, auch bei religiösen und gottesvergessenen
Menschen offen sein können und in dieser Offenheit den Dialog mit
ihnen suchen sollen, ist von Barmen 1 her selbstverständlich.
Wovor wir dagegen gewarnt werden, ist,
uns aus solchen Spiegelungen selbst ein religiöses Gemisch zusammen zu
brauen und es zur Grundlage unserer Verkündigung zu machen. Was uns
nicht erspart bleibt, ist außerdem das Prüfen aller
Gotteserfahrung bei uns selber, in den Religionen und aller möglichen
Religiosität in der Gesellschaft. Darauf können wir angesichts der
Ungeheuerlichkeiten, für die Menschen „Gott“ immer wieder in Anspruch
zu nehmen, niemals verzichten. Wo Menschenhass und Gewalt befördert
werden, kann der christliche Glaube Gott nicht am Werke erkennen,
weder in der Christenheit noch außerhalb ihrer selbst. Ohne einen
Maßstab, was Wahrheit in Sachen des Glaubens zu heißen verdient,
würde sich die christliche Kirche auch als ernstliche Teilnehmerin im
Dialog der Religionen verabschieden.
4. Der Anspruch Christi und die
Weltverantwortung
Die zweite These
von Barmen ist vielleicht noch mehr umstritten, als die Erste. Denn
sie behauptet, dass das Gebot, der „Anspruch“ Jesu Christi, in
allen Bereichen unseres Lebens gilt. Dagegen wird nicht nur mit
einem christusunabhängigen Verständnis des Gesetzes Gottes, sondern
auch mit dem Gewicht von Erfahrungen auf die Bremse getreten. Mit dem
Evangelium kann man keine Gesellschaftspolitik machen, keine
Wirtschaft voranbringen, keine Wissenschaft befördern, heben Vertreter
der sog. „Zwei-Reiche-Lehre“ hervor. Alle Bereiche der Welt, hieß es
schon in der dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts, haben eine
„Eigengesetzlichkeit“ (Max Weber). Versucht man, sie dem Gesetz
Christi zu unterwerfen, dann macht man sich des Versuchs schuldig, der
Gesellschaft ein christliches Gesetz aufzuzwingen. Man vergesetztlicht
zudem das Evangelium, so dass nur noch ein bestimmtes Verständnis der
Gesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft als das allein
christliche gilt. Wer nicht so denkt und handelt, wie einige das Gebot
Christi verstehen, wäre dann im Grunde keine Christin und kein Christ
mehr.
Wir hatten z.B. in der DDR eine
Diskussion auf dieser Linie, als in der Kirche die Möglichkeit,
waffenloser „Bausoldat“ zu werden, weithin als das eigentliche
christliche Handeln, (als das „eindeutigere“ Zeugnis wurde
vorsichtshalber gesagt) angesehen wurde. Waren die, die zur NVA
gingen, dann keine rechten Christen mehr? In der alten Bundesrepublik
hat das Moderamen des reformierten Bundes mit seinem „Nein ohne jedes
Ja“ zur Atomrüstung eine ähnliche Diskussion ausgelöst. Mit dem
Bekenntnis zu Jesus Christus sei eine Bejahung dieser Rüstung
unvereinbar. Wäre dann die Existenz der Kirche in einem Staat, der
einem mit Atomwaffen gerüsteten Bündnis angehört, nicht eigentlich
eine Verleugnung Jesu Christi? Vergleichbare Fragen stellen sich, wenn
heute bestimmte Konzepte zur Steuerung der wirtschaftlichen
Globalisierung oder Positionen zur Stammzellenforschung als die allein
christlichen ausgegeben werden. Zeigt das Alles aber nicht, dass der
Anspruch des Sünden vergebenden Jesus Christus auf alle Bereiche
unseres Lebens doch begrenzt ist? Ist Dietrich Bonhoeffer, der
konsequenteste Barmen-Ausleger in der Bekennenden Kirche, nicht viel
zu weit gegangen, als er im Ethik-Fragment „Christus, die Wirklichkeit
und das Gute“ behauptet hat, die Welt sei als der eine Raum der
„Christuswirklichkeit“, der Gestaltwerdung Christi, zu verstehen (vgl.
DBW 6, 70)?
Antwort auf solche Fragen kann uns der
zweite Satz der zweiten These, den Hans Asmussen beigesteuert hat,
geben. Er lautet: Durch den Anspruch (!) Christi „widerfährt uns frohe
Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbaren
Dienst an seinen Geschöpfen“. Auffällig ist hier der hervorgehobene
Gebrauch des Wortes Freiheit. Es widerfährt uns „frohe
Befreiung“ zu „freiem Dienst“. Die Befreiung besteht darin,
dass wir von den „gottlosen Bindungen“ dieser Welt loskommen, d.h. von
dem, was uns in der Welt und aus der Welt heraus mit dem „Anspruch
göttlicher Bindung“ begegnet. Nichts jedoch hat in der Welt die
Qualität, uns wie ein Gott binden zu dürfen. Unter dem frei machenden
Anspruch Jesu Christi wird uns darum die Welt zum relativen,
Bonhoeffer sagt: echt weltlichen Ort unseres Daseins. Sie sind als
Vorletztes in ihrer Weltlichkeit ernst nehmen. Alles
Absolutsetzen von Dimensionen dieses Vorletzten im Namen der
Wirtschaft, der Politik oder der Wissenschaft scheidet damit aus.
Positiv aber können Menschen unter dem
Anspruch Christi als freie, selbstständige, verantwortliche
Subjekte ihren relativen Beitrag zur göttlichen Bejahung und
Bewahrung der Geschöpfe und der Welt leisten. Barmen 2 prägt ein, dass
diese Weltverantwortung „mit gleichem Ernst“ zum Kirche- und
Christsein gehört, wie der Glaube. Rückzug auf das bloße Kirchesein
abseits der Welt, wie die Devise „Die Kirche muss Kirche bleiben“
manchmal verstanden wurde, scheidet damit aus. Leider aber sind die
Linien, die von dorther zur christlichen Bejahung und Mitverantwortung
eines demokratischen Staatswesens führen, in der 5. These so
gut wie nicht mehr zu erkennen. Wir finden sie deutlich nur in Barths
ursprünglichem Entwurf dieser These, wo von dem in der Bindung an
seinen Auftrag „freien Staat“ die Rede ist. Das war auf der Barmer
Synode, die mehrheitlich der Vorstellung des Obrigkeitsstaates anhing,
nicht durchzusetzen. Barth hat diese These darum in Barmen
umformuliert. Sie redet jetzt von der Verantwortung der „Regierenden
und Regierten“ und setzt ein nur für Kundige erkennbare Zeichen, dass
die 5. These auf die erste und zweite bezogen werden will. In Bezug
auf den Staat vertraut und gehorcht die Kirche „der Kraft des Wortes
Gottes, durch das Gott alle Dinge trägt“ (Hbr. 1,3). Der freie Dienst
an Gottes Geschöpfen besteht dann nicht nur darin, dass man sich als
Regierter gegenüber der Obrigkeit wohl verhält, sondern dass man den
Staat und die Politik, die er macht, als Sache der eigenen
Verantwortung, der Verantwortung aller begreift. Insofern haben wir es
hier in einem Bekenntnistext der Kirche im deutschen Raum zum ersten
Mal mit einer – wenn auch etwas versteckten – Tendenz zur
theologischen Begründung eines demokratischen Staatswesens zu tun.
5. Die Kirche als Gemeinde
Drei Barmer
Thesen, die 3., 4. und 6., handeln von der Kirche. Charakteristisch
für alle drei ist, dass sie die Kirche – gemäß der reformatorischen
Tradition (CA VII) – von der Versammlung der Glaubenden, also von der
Gemeinde und ihrem Auftrag – Wort und Sakrament – her
verstehen. Übel stößt uns freilich auf, dass diese Gemeinde nur als
eine Gemeinde von „Brüdern“ bezeichnet wird. Ein bisschen könnte diese
die Frauen ignorierende Formulierung allerdings dadurch gerechtfertigt
sein, als „Bruderschaft“ damals der Begriff war, unter dem sich die
Bekennende Kirche gegen den Ausschluss von „Nichtariern“ aus
kirchlichen Ämter gewehrt hat. Aber auch das kommt dann hier nur auf
ziemlich versteckte Art und Weise zum Ausdruck. In beiden Hinsichten
muss über diesen Text hinaus gegangen werden.
Für uns
heute provozierend aber bleibt die Aussage, dass die Gemeinde nicht
nur mit ihrer Botschaft (Wort und Sakrament), mit ihrem Glauben und
mit ihrem Handeln (Gehorsam), sondern auch mit ihrer Ordnung zu
bezeugen hat, dass sie „Christi Eigentum“ ist. Der Ordnung der Kirche,
also ihrer institutionellen Gestalt wird also Zeugnischarakter
zugesprochen. An ihr soll erkennbar werden, dass es die
Institutionalisierung des Dienstes der Menschen ist, die zu Jesus
Christus gehören. Damit wiederholt sich hier strukturell eine
Problematik, auf die wir schon in der 2. These gestoßen waren. Ist die
Institution nicht ein rein „weltlich Ding“ mit einer
„Eigengesetzlichkeit“? Überfordern wir unsere geschichtlich ererbten
und neu geschaffenen Strukturen, unsere Verwaltung, unser
Finanzgebaren, unsere Personalpolitik usw., usw. nicht maßlos, wenn
wir auch mit ihnen unsere Botschaft zum Ausdruck bringen wollen?
Worauf Barmen zielt, lässt sich nüchtern gesehen, allenfalls für eine
Kleingruppe realisieren, aber schwerlich doch für eine
Großinstitution, die sich für ihre Organisation unausweichlich
weltlicher Verfahrensweisen bedienen muss. Die zaghaften Bestrebungen
nach 1945, in den Landeskirchen ein Nächsten- und Bruderschaftsrecht
für eine in Christus füreinander eintretende solidarische Gemeinschaft
von Brüdern und Schwestern zu installieren, sind alle in Ansätzen
stecken geblieben. Hinzu kommt, dass das Staatskirchenrecht sich
ohnehin nicht Grundsätze der Darstellung Jesu Christi zu eigen machen
kann. Das hat in den Kirchen der DDR, die kein Staatskirchenrecht
kannten, bei der deutschen Kirchenvereinigung bekanntlich zu einigem
Rückfragen, ja Ressentiments geführt, die – wie das Beispiel des
Religionsunterrichtes in Berlin gerade heute zeigt – bis heute
nachwirken.
Auf der anderen Seite ist aber auch
unbestreitbar, dass die institutionelle Ordnung der Kirche zur
Behinderung, wenn nicht zur faktischen Gegenpredigt gegen die
christliche Botschaft zu werden vermag. Wenn diese Ordnung der
Gesellschaft nichts weiter vor Augen führt als dies, dass es in der
Kirche auch nicht besser zugeht als in irgendwelchen weltlichen
Institutionen, dann dürfte etwas nicht in Ordnung sein. Die mit aller
Institutionalisierung von Verantwortungsbereichen gegebene Gefahr des
Bürokratismus, der Personen nicht mehr wahrnimmt und für sie eintritt,
ist ein anschauliches Beispiel dafür, was in der Kirche nicht sein
soll. Das bedeutet aber: Was sich jenseits und abseits der Gemeinde,
in der die Personen leben, als Kirche einrichtet, ist von Barmen her
kritisch unter die Lupe zu nehmen. Barmen provoziert – kurz gesagt –
unsere Kirche mit der Zumutung, alle ihre Ordnung auf den
Zeugnischarakter und das brüderliche und schwesterliche Leben der
ganzen Gemeinde hin durchsichtig zu machen.
Das Stichwort „ganze Gemeinde“
verschärft diese theologische Provokation noch. Die 4. These sagt (in
einer grammatisch etwas schiefen Gestalt), die verschiedenen Ämter
seien die Ausübung des „der ganzen Gemeinde anvertrauten und
befohlenen Dienstes“; mehr noch, sie behauptet, in der Kirche dürfe es
keine Herrschaft der einen über die anderen geben. Jede Auffassung
kirchlicher Ämter, die das Entstehen einer Ämterhierarchie begünstigt,
die notwendig zu Herrschaftsstrukturen führt, wird darum kritisiert.
„In der christlichen Gemeinde sind entweder Alle Amtsträger oder
Keiner – wenn aber Alle, dann alle als Dienstleute,“ hat wiederum K.
Barth in Interpretation dieser Auffassung gesagt (KD IV/2, 787). Wie
klingt das angesichts der fortwährenden Spaltung der Gemeinde in
„Amtsträger“ und „Laien“? Die hat ja zur Folge, das selbst die, welche
zur Gemeinde gehören, von der Kirche, nämlich von der „Amtskirche“
reden, als seien sie das nicht selbst.
Die 4. These macht demgegenüber – in
Abgrenzung gegen das „Führerprinzip“ – das sog. Priestertum aller
Gläubigen, also die Verantwortlichkeit Aller für das Zeugnis
von Jesus Christus zum Zentrum der kirchlichen Wirklichkeit. Leider
hat es sich heute eingebürgt, diese Verantwortlichkeit mit dem sog.
„Ehrenamt“ in einen Topf zu werfen und sich dabei zu beruhigen. Doch
das ist eine Kategorie aus dem Vereinswesen, die dem internen
Florieren des Vereins gilt. Das Priestertum alle Gläubigen aber meint,
dass jeder, der an Jesus Christus glaubt, in der Lage sein sollte, in
seiner Lebenswelt in Beruf und Familie, in Freizeit und
gesellschaftlichem Leben selbst vom Glauben der christlichen Gemeinde
reden zu können. Was bedeutet das angesichts der Beförderung des dazu
notorisch unwilligen Kultur- und Privatchristentums durch die
kirchliche Großorganisation, aber doch auch durch die Gemeinden? Ist
das ein Wolkenkuckucksheim, weil das Bedürfnis der Mitglieder der
Volkskirche, ab und zu religiös versorgt zu werden, als ein
soziologisch stabileres Element für die Existenz der Kirche gilt als
die Fähigkeit der Glaubenden, in ihrer Lebenswelt selbst für die
„Botschaft von der freien Gnade Gottes“ einzutreten?
Wir
werden durch Barmen 4 jedenfalls herausgefordert, uns nicht damit
abzufinden, dass das Selbstverständnis der meisten Glieder unserer
Landeskirche das von sporadischen stummen Nutznießern eines religiösen
Angebots ist. „Ich glaube, darum rede ich“, sagt der Apostel (2 Kor
4,13). Die Maxime einer apostolischen Kirche kann nicht alleine an
Ämter und Ehrenämter delegiert werden, auch nicht aufgrund der Sorge,
die rechte Verkündigung des Evangeliums würde damit an das
unqualifizierte Urteil von „Laien“ ausgeliefert. Dass die Bekennende
Kirche, z.B. in der Person Dietrich Bonhoeffers, am Ende bei einer
strammen Amtstheologie gelandet ist, hängt mit dieser Sorge zusammen.
Hier wirkte das Trauma nach, dass die Deutschen Christen durch Wahlen
der Gemeinde, also von unten 1933 solchen Einfluss in der Kirche
gewinnen konnten. Doch das war ja nur eine Konsequenz derjenigen
Verkündigung und Gemeindearbeit, welche die Gemeinden unfähig machte,
der Verführung durch eine christuswidrige religiöse Ideologie zu
widerstehen. Heute stürmen in der religiös und weltanschaulichen
Situation unserer Gesellschaft ein Fülle von religiösen und
weltanschaulichen Strömungen auf einen Christenmenschen ein. Soll er
da nicht hilflos und sprachlos hin und her geschüttelt und schließlich
aus der Gemeinschaft der Glaubenden heraus geweht werden, wird es
nötig sein, der Befähigung zu einem redenden Christsein, das sich
selbst für die der ganzen Gemeinde aufgetragene Botschaft mit
verantwortlich weiß, eine viel größere Aufmerksamkeit zu schenken.
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