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75 Jahre
Barmen und Dietrich Bonhoeffer
Wenn wir zum 75.
Jubiläum der Barmer Theologischen Erklärung danach fragen, wie
Dietrich Bonhoeffer zu ihr stand, dann ist das sicherlich
erklärungsbedürftig. Bonhoeffer war in Barmen nicht dabei, und das,
was er zu Barmen gesagt hat, erfreute sich damals wie heute durchaus
nicht allgemeiner Zustimmung. Wenn wir schon einen Theologen hören
wollen, der uns die Barmer Theologische Erklärung in ihrem
eigentlichen Sinne nahe bringen kann, dann dürfte es wohl eher geraten
sein, auf Karl Barth zu hören, von dem der Text dieser Erklärung summa
summarum stammt. Wenn wir das nicht tun, dann hat das – obwohl es
nicht geraten ist, Karl Barths Verständnis dieses Textes zu ignorieren
– einen einfachen Grund. Dietrich Bonhoeffer war ein Theologe von
großer Eigenständigkeit. Sein Weg zeugt in allen Etappen davon, wie er
sich in dieser Eigenständigkeit von immer neuen Herausforderungen für
sein theologisches Urteilen und seine theologische und weltliche
Existenz bewegen ließ. Er gilt heute darum weithin als der Theologe
des 20. Jahrhunderts, der uns das Tor zu einer zeitgemäßen Theologie
und zu einer zeitgemäßen christlichen Existenz auch heute geöffnet
hat.
Bonhoeffer ist heute der weltweit
bekannteste und gelesene und der in den Gemeinden präsenteste deutsche
Theologe. Sein Lied „von guten Mächten“ kennen Alle, die sich zur
christlichen Kirche halten und Filme, Oratorien, Erbauungsbücher und
Spruchkarten tun ein Übriges, um ihn nahezu als einen „Heiligen“ zu
profilieren. Wenn eine Pfarrerin oder ein Pfarrer in der Predigt
Bonhoeffer zitiert, dann ist das nahezu schon ein Selbstbeweis für die
Wahrheit. Die Barmer Theologische Erklärung fällt dabei allerdings
kaum Jemandem ein, obwohl es nur wenige Theologen in der Zeit des
Kirchenkampfes während der NS-Zeit gegeben hat, welche diese Erklärung
so ernst genommen haben, wie Dietrich Bonhoeffer. Darum kann es für
uns, wenn wir nach der Bedeutung der Barmer Theologischen Erklärung
fragen, hilfreich sein, uns das Verständnis dieser Erklärung durch
einen Theologen, Pfarrer und Christen vor Augen zu stellen, der heute
der weltweiten Christenheit so viel bedeutet. Vielleicht vermag uns
das diese Erklärung für unsere kirchliche und theologische Aufgabe
heute noch einmal neu wichtig zu machen.
I. Die Wahrheit Jesu Christi als
Ereignis
Die radikale und kompromisslose
Einseitigkeit, mit der Bonhoeffer die Theologische Erklärung von
Barmen im Kirchenkampf zur Geltung gebracht hat, ist das Erste, was
ins Auge fällt, wenn wir nach seinem Verständnis vom Barmen fragen.
Ein intellektuelles Spiel, ein lockeres Herumfingern mit dem, was in
dieser Erklärung gesagt wird, ist dann von vornherein nicht zu
erwarten. Denn Barmen war für ihn ein Ereignis der Wahrheit,
auf das sich die Kirche unbedingt verlassen kann. „Allein in dieser
Wahrheit“, sagte er 1938, ist der Weg der Bekennenden Kirche
„gerechtfertigt“ (DBW 15, 411). Dieser Weg ist Christus und nur
auf diesem Weg geht es in die Zukunft; nur also „wenn wir fest in der
erkannten Wahrheit bleiben und uns von ihr allein leiten lassen“ (DBW
15, 427).
Das Großmachen der Wahrheitsfrage – das
ist die unbedingte Verpflichtung, unter der die Kirche und die
Theologie nach Bonhoeffer von Barmen her stehen. Barmen unterscheidet
sich darum von ihm her gesehen weit etwa von dem Impulspapier „Kirche
der Freiheit“ von 2006, in dem die Wahrheit so gut wie keine Rolle
spielt und anstelle dessen Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte für die
Zukunft der Kirche treten. Wahrheit steht in unserer Kirche überhaupt
nicht hoch im Kurs, weil die Geisteslage der pluralistischen
Gesellschaft auch auf sie abfärbt. Diese Geisteslage suggeriert: Die
eine Wahrheit gibt es überhaupt nicht, sondern nur subjektive
Anschauungen davon. Der Anspruch, eine Wahrheit zu vertreten, mache
intolerant, wie heute besonders der Islamismus zeige. Nur „ein Stück
weit“ (wie die kirchliche Floskel heißt) können wir uns deshalb auf
die Wahrheit berufen. Dazu ist von Bonhoeffers Verständnis der
Wahrheit her Folgendes zu sagen.
1.
Wahrheit ist nicht ein Besitz der Kirche, der in Sätzen konserviert
wird. Das „eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im
Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben“ (These 1 von Barmen), ist
vielmehr ein lebendiges Geschehen mitten unter uns, eine
Wirklichkeit, die uns von sich her angeht, die unser Leben
beansprucht. Darum muss man nach Bonhoeffer die 1. These eng und
streng mit der 2. These zusammen hören. Das eine Wort Gottes ist von
Hause aus ein „kräftiger Anspruch“ auf unser Leben. Entzieht sich die
Kirche oder entziehen sich einzelne Glaubende diesem Anspruch, dann
wird der Zuspruch der Vergebung der Sünden durch die Kirche „billig“,
abstrakt und damit unwahr (vgl. „Nachfolge“, Nachfolge, DBW 4, 40f.).
Wir haben damit schon einen ganz charakteristischen Grundzug des
Theologieverständnisses Bonhoeffers zu Gesicht bekommen. Die
unverfügbare Wahrheit Jesu Christi will in unserem konkreten Leben
Gestalt gewinnen. Reden von der Wahrheit, das keine Konsequenzen
für unser Leben hat, dient letztlich der Unwahrheit. Darum ist
Bonhoeffers Denken wie Bonhoeffers Weg durchgehend vom Drängen auf die
Konkretisierung der Wahrheit in unserem Leben gekennzeichnet. Sein
ökumenischer Einsatz für ein Friedenskonzil der weltweiten
Christenheit, das den Krieg ächtet, gehört in der Anfangszeit der
Kirchen z.B. zu diesem Drängen auf die zu lebende Wahrheit. Das für
ihn wichtigste Buchprojekt wurde darum die Ethik.
2. Wenn
Bonhoeffer von der Barmer Erklärung so steil als Ereignis des Wortes
Gottes redet, dann meint das natürlich nicht, die Sätze von Barmen
seien als solche unüberbietbar. Die Synode von Barmen hat „die
Evangelischen Gemeinden und Christen in Deutschland“ ja auch
ausdrücklich aufgefordert, diese Sätze am Wort Gottes selbst zu
prüfen. Noch der alte Karl Barth hat deshalb immer wieder darum
herumgebastelt, wie noch alles viel besser hätte gesagt werden können.
Dementsprechend hat auch Bonhoeffer die Sätze von Barmen als
auslegungsbedürftig verstanden. Sie können nur uns angehende Sätze
sein, wenn sie für jeweilige Situation der Kirche aktualisiert werden
und dabei auch neue Akzente bekommen. Geschieht das nicht, dann werden
die Sätze von Barmen (ebenso wie übrigens alle Bekenntnissätze) zu
toten, versteinerten Zeugnissen der Vergangenheit. Worauf Bonhoeffer
bei dieser Aktualisierung den Ton gelegt hat, wollen wir uns nun in
dreierlei Hinsicht vergegenwärtigen.
II. Der gegenwärtige Christus als Herr
der Welt
1. Die eine
Wirklichkeit
Die Irrlehre,
gegen die sich die Barmer Theologische Erklärung in all ihren Teilen
wendet, ist die Loslösung des Glaubens und des Lebens der Kirche von
dem einen Wort Gottes, d.h. von dem in Jesus Christus offenbaren und
gegenwärtig handelnden Gott. Hört die Kirche auf „andere Ereignisse
und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung“ (so die
Verwerfung in der 1. These), dann wird sie gott-los. Dann geraten
nicht nur ihr Leben und das Leben der Welt unter die Herrschaft einer
solchen pseudogöttlichen „Offenbarung“, wie sie der
Nationalsozialismus zu sein beanspruchte. Dann wird auch aus Christus
selbst ein Zerrbild des biblischen Christus, nämlich ein „deutscher“,
„arischer“, „unjüdischer“ und „heldischer“ Christus, der ganz sicher
nicht mehr als „freie Gnade Gottes [...] an alles Volk“ (These 6) zu
verkündigen ist. Dann ist die Kirche in ihrer Verkündigung und in
ihrer Ordnung „dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen
und politischen Überzeugungen“ ausgeliefert. Sie wird, indem sie Gott
dort sucht, wo man ihn nicht finden kann, zur Pseudokirche. Die Barmer
Theologische Erklärung hat das in aller Deutlichkeit ans Licht
gestellt und damit die Kirche 1934 davor bewahrt, zu einer solchen
Pseudokirche zu werden. Das ist unumstritten.
Die Zweifel an der Grundsätzlichkeit,
mit der hier alles Reden und Handeln der Kirche auf Jesus Christus
orientiert wird, haben jedoch nicht lange auf sich warten
lassen und wird heute stärker denn je laut. Ist denn Gott nicht auch
der Schöpfer, dessen Wirken wir in seiner Schöpfung
wenigstens zu ahnen vermögen? Ist Gott nicht auch in den Religionen
gegenwärtig, die gar nichts von Christus wissen? Macht er sich nicht
auch in der Religiosität von Menschen bemerkbar, in der er Gefühle für
sein Dasein weckt und ein gewisses Wertebewusstsein schafft? Ist denn
die Kirche nicht auch eine Institution der Welt, die den
Gesetzmäßigkeiten dieser Welt in ihren Strukturen unterliegt? Ist der
Staat mit seiner Gewaltausübung vom Handeln des offenbaren Gottes
her überhaupt zu begründen? Kurz und gut: Verengt die Barmer
Theologische Erklärung das Verständnis der Reichweite von Gottes
Handeln nicht unzulässig, wenn sie dieses Handeln allein in Christus
konzentriert sieht?
Wo so gefragt wird, spielt sogar auch
die Berufung auf Dietrich Bonhoeffer eine Rolle. Denn
Bonhoeffer hat sich in den Gefängnisbriefen ja gegen den
„Offenbarungspositivismus“ Karl Barths gewandt, dem er vorwarf,
Menschen unter der Devise „friß oder stirb“ nur eine unvermittelte und
unvermittelbare Wahrheit vorzusetzen (vgl. „Widerstand und Ergebung“,
DBW 8, 404). Von daher wird mancherorts gefolgert, Bonhoeffer habe
sich vom christologischen Ansatz der Barmer Erklärung abgewandt. Doch
das ist falsch. Bonhoeffers Frage nach einem religionslosen
Christentum in den Gefängnisbriefen ist durch und durch christologisch
orientiert. Sie lautet: „Wie kann Christus auch der Herr der
Religionslosen werden“ (ebd.)? Bonhoeffers Verständnis des „einen Wort
Gottes“, von dem Barmen 1 redet, ist auch sonst nicht, dass wir es
hier nur mit einer zufälligen Äußerung Gottes in irgendeiner Ecke der
Welt zu tun haben, die wir durch andere Äußerungen zu ergänzen hätten.
Das eine Wort Gottes ist Gott selbst, der der ganzen Welt
gegenwärtig ist. Darum gibt es nach Barmen 2 keinen „Bereich“ der
Welt, der nicht von ihm beansprucht ist.
Am schärfsten kommt das sicherlich in
der „Ethik“ zur Geltung, wo Bonhoeffer den theologischen
Wirklichkeitsbegriff reflektiert (vgl. DBW 6, 31ff.). Bonhoeffer
geht hier von einer Einsicht aus, die schon für seine Christologie von
1933 konstitutiv ist. Gott hat, indem er in Jesus Christus Mensch
wurde, die menschliche Natur und damit die Menschheit in die
unlösbare Einheit mit seiner Wirklichkeit aufgenommen. Dementsprechend
gilt nun: „Die Welt hat keine eigene von der Offenbarung Gottes in
Christus unabhängige Wirklichkeit“ (a.a.O, 43). Im Namen Jesu
Christi ist „Gott und die Welt beschlossen“, so dass „von nun an weder
von Gott noch von der Welt recht geredet werden“ kann, „ohne von Jesus
Christus zu reden“(a.a.O., 39). „Nun gibt es keine Wirklichkeit, keine
Welt mehr, die nicht mit Gott versöhnt und in Frieden wäre“ (a.a.O.,
70).
„Christomonistischer“ geht es nicht,
könnte man sagen. Der Welt wird ein Raum eigener Verwirklichung neben
Jesus Christus bestritten. Es gibt nur „den einen Raum der
Christusverwirklichung“ (a.a.O., 43). Damit is jedoch nicht
gemeint, die Welt solle verkirchlicht oder sakralisiert werden. Das
Gegenteil ist der Fall. Bonhoeffers Meinung war: Die Welt wird durch
Christus vielmehr „erst [...] wirklich Welt und der Mensch wirklich
Mensch“ (a.a.O., 363). Zum Glauben an Jesus Christus gehört das
Ernstnehmen der Weltlichkeit der Welt und des in seiner
Menschlichkeit freien Menschen unabdingbar hinzu. Weltverleugnung und
Weltflucht ist für den Christen deshalb ebenso ausgeschlossen, wie die
Verteufelung der Welt. Verteufelung der Welt ist ein Werk des
Unglaubens und nicht des Glaubens a.a.O., 49f.). Der Glaube dagegen
bejaht die Welt als von Gott angenommene, wahre Welt. Er kann nicht an
Gott glauben, ohne ganz „in die Weltwirklichkeit hineingestellt“ zu
sein (a.a.O., 40). Darum findet in diesem Glauben auch keine Verengung
des Gesichtswinkels und keine Abstraktion von der Wirklichkeit statt,
die nicht mehr sehen kann, was in der Welt begegnet. Vielmehr gilt im
Glauben an Christus: „Je ausschließlicher“ die Welt in Christus
gesehen wird, „desto freier“ wird man in der Wahrnahme der
Wirklichkeit. „Je ausschließlicher wir Christus als unseren Herrn
erkennen und bekennen, desto mehr enthüllt sich uns die Weite seines
Herrschaftsbereiches“ (a.a.O., 347).
Diese Argumentation Bonhoeffers ist als
sachgerechte Auslegung von Barmen 1 und vor allem von Barmen 2 zu
beurteilen. Denn die „Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser
Welt“, von der Barmen 2 redet, ist als Befreiung von der Macht der
sich vor Gott verschließenden Welt zu verstehen. Ist diese Macht
gebrochen, kann es zum „freien, dankbaren Dienst“ an Gottes Geschöpfen
kommen, zum Dienst an ihrer wahren Weltlichkeit und Menschlichkeit,
die uns Christus erschließt.
2. Der
unsichtbare, sich erniedrigende Gott
Die Voraussetzung,
unter der Bonhoeffer von dem einen Raum des Christuswirklichkeit
redet, ist, das die Einheit der Wirklichkeit in Christus nicht
weltlich ausgewiesen werden kann. Sie kann nur geglaubt werden
und ist nicht sichtbar. Schon in seiner Christologievorlesung hat
Bonhoeffer stark hervor gehoben, dass Gott, indem er im Menschen Jesus
unser Gott wird, auf die „Sichtbarmachung des Göttlichen“ verzichtet
(vgl. DBW 12, 346). Er begegnet sowohl im irdischen Menschen, Jesus,
wie als Auferstandener, wie in seiner immer neuen Gegenwart in der
Kirche in der Weise der Erniedrigung und Verhüllung (vgl. a.a.O.,
295). Die Art seiner Gegenwart ist uns also gerade da gänzlich
verborgen und in Unsichtbarkeit entzogen, wo Gott uns ganz nahe ist.
Eine „sichtbare Beglaubigung“ Gottes gibt es darum weder in der Kirche
noch in der Welt. Der Glaube versteht, warum das gut für uns Menschen
ist. Indem Gott sich mit dem Erweis seiner Göttlichkeit so zurückhält,
gibt er den Raum frei für ein eigenes Leben der Menschheit in
einer rein weltlichen Welt.
Für Bonhoeffer wurde diese Einsicht
zentral vor allem angesichts des Kreuzestodes Jesu Christi. Seine
Theologie gewinnt dadurch die Tendenz zur kreuzestheologischen
Präzisierung der 1. Barmer These. Das eine Wort Gottes,
Jesus Christus, ist so der Herr der Welt, dass er sich am Kreuz aus
der Welt „herausdrängen“ lässt, wie es dann in „Widerstand und
Ergebung“ heißt (DBW 8, 534). Nicht der weltlich greifbare Gott liebt
und versöhnt diese Welt, sondern der, der sich für ihre Weltlichkeit
biss zur Unkenntlichkeit erniedrigt. Er gibt die Welt so in ihrer
eigenen Weltlichkeit frei und stellt die, die an ihn glauben, in diese
Welt hinein, für die sie „mündig“ verantwortlich gemacht werden. Diese
Einsicht hat Bonhoeffer aber auch die Möglichkeit gegeben, danach zu
fragen, wie „religionslose Menschen“ von Christus in Anspruch genommen
sind. Ich kann hier auf die Antworten, Bonhoeffer darauf gegeben hat,
und auf die Debatten, die sie ausgelöst haben, hier nicht ausführlich
eingehen.
Im Kern geht es darum, dass auch die
„Religionslosen“ zur Christus gehören, sofern sie in mündiger
Verantwortlichkeit für diese Welt existieren. Dass so viele Menschen
nicht an Gott glauben, ist für die Kirche, die Christus verkündigt,
darum kein Grund zur Resignation und erst kein Grund, sich in eine
religiöse Sonderexistenz zurück zu ziehen. Das Leben „religionsloser
Menschen“ kann von uns vielmehr als Chance begriffen werden, uns mit
ihnen zusammen für eine wahrhaft menschliche Welt zu engagieren. In
der DDR-Zeit ist mit dieser Schlussfolgerung Bonhoeffers viel Unfug
getrieben worden, indem z.B. behauptet wurde, damit werde auf die
Zustimmung von Christen zur sozialistischen Ideologie gezielt. Heute
fragen wir uns dagegen, ob der praktische Atheismus, so wie wir ihn im
Osten Deutschlands kennen, wirklich im Zeichen mündiger Verantwortung
für die Welt steht. Dennoch ermutigt uns Bonhoeffer zur intensiven
Teilnahme am Leben und an den Problemen der Menschen, für die Gott und
der Glaube gänzlich fremd geworden sind. Die Zukunftspapiere für die
Kirche haben hier große Defizite. Sie setzen auf die „Wiederkehr der
Religion“, von der im Osten Deutschlands nicht ernsthaft die Rede sein
kann. Sie wenden der Frage wenig Aufmerksamkeit zu, wie wir uns auf
die Situation von Menschen einzulassen haben, die sich in der Abkehr
von aller Religion eingerichtet haben. So wie Bonhoeffer Barmen weiter
gedacht hat, ist es keine Christus-lose Situation, so dass aller
Anlass besteht, auf Zeichen der Anwesenheit Christi bei unseren
praktisch atheistischen Mitmenschen zu achten und sie zum Anlass zu
nehmen, ihnen das Zeugnis von Jesus Christus noch einmal neu und
unverbraucht begegnen zu lassen.
III. Der gegenwärtige Christus als Herr
der Kirche
Das Zeugnis von
Jesus Christus ist die genuine Aufgabe der Kirche. Die Kirche steht
darum in der 3. und 4. These im Mittelpunkt der Barmer Theologischen
Erklärung. Damals drohte sie durch die „Deutschen Christen“ bis zur
Unkenntlichkeit als Kirche Jesu Christi entstellt zu werden. Darum ist
es verständlich, dass Hans Asmussen den Sinn der Kirchenthesen mit dem
Satz zusammen gefasst hat: „Die Kirche muß Kirche bleiben“. In diesem
Sinne geht es hier gewissermaßen um ein Selbstzeugnis der Kirche. Sie
bezeugt, dass sie allein Christi „Eigentum ist und von seinem Trost
und seiner Weisung in der Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben
möchte.“ Sie bezeugt das mit ihrem Glauben (These 1) und mit ihrem
Gehorsam (These 2), sowie mit ihrer Botschaft (davon redet die 6.
These) und (darauf liegt hier der Ton) mit ihrer Ordnung. Die
„Gestalt“ oder „Existenzform“ – mit Bonhoeffer geredet – gewinnt hier
also selbst Zeugnischarakter. Die Kirche kann nicht glauben und
gehorsam sein, sie kann nicht die Wahrheit verkündigen, wenn die Art
und Weise ihrer Ordnung ihrem Wort widerspricht. Darum dominiert in
den Thesen 3 und 4 von Barmen die Tendenz der Konzentration der
Kirche auf sich selbst.
Bonhoeffer hat diese Tendenz – vor
allem in seinem Buch „Nachfolge“ – zunächst radikal verstärkt. Als
„Gottes Eigentum versiegelt bis auf den Tag der Erlösung“ lebt die
Kirche als „Gemeinde der Heiligen“ „in einer klaren Absonderung“ von
der Welt, hat er dort gesagt (DBW 4, 277). In der Folgezeit setzt sich
aber immer mehr sein Bemühen durch, die 3. und 4. These von Barmen im
Kontext der 6. These zu interpretieren. Das bedeutet: Vom Auftrag
der Verkündigung „an alles Volk“ her ergibt sich die Nötigung, die
Ordnung der Kirche dem Verkündigungscharakter der Kirche entsprechend
zu gestalten. Gerade die Ordnung gewinnt so auch Zeugnischarakter im
Blick auf die Welt. Die unbestreitbare und nötige Besonderheit der
Existenzweise der Kirche darf nicht zu einer Isolierung von der Welt
führen – wie denn die „begnadigten Sünder“ als Gemeinde von Brüdern
nur „mitten in der Welt der Sünde“ leben können.
In direkter Wendung gegen die
„Nachfolge“ heißt es in der „Ethik“ darum ein paar Jahre später: In
der Kirche gehe es nicht „in erster Linie [um] die Absonderung der
Gemeinde von der Welt“, sondern um die Bezeugung dessen, „daß im Leibe
Christi alle Menschen angenommen, beschlossen und getragen sind“ (DBW
6, 53). Der „Raum“, den die Kirche in der Welt einnimmt, ist jetzt zu
verstehen als der „Ort, [...] an dem die Herrschaft Christi über die
ganze Welt verkündigt und bezeugt wird“ (a.a.O. 49). Er ist „nichts
für sich selbst Bestehendes, sondern etwas immer schon weit über sich
Hinausgreifendes“ (ebd.). Aus diesem Grunde kann die Gemeinde in ihrer
Existenzform nicht etwas „Selbstzweckliches“ sein a.a.O., 45). Sie
kann ihren eigenen Raum in der Welt „nur dadurch verteidigen, daß sie
nicht um ihn, sondern um das Heil der Welt kämpft“ (a.a.O. 49). Das
bedeutet: Die Existenzform der Kirche ist nun ganz bestimmt durch den
Auftrag der Verkündigung an die ganze Welt. Hier trifft sich das
Verständnis der Kirche mit der von mir oben skizzierten
Grundanschauung von der Herrschaft Christi über die ganze Welt. Sie
ist zuerst und vor allem die von Christus geliebte, versöhnte Welt.
Der Auftrag der Kirche aber ist es, mit ihrer Verkündigung wie in
ihrer Struktur, dieser Welt ihre Versöhnung zu bezeugen und sie in der
von Gott bejahten Weltlichkeit zu fördern.
Bonhoeffer hat damit den Boden bereitet
hat für jene Andeutungen über die „Kirche für Andere“, die wir in
„Widerstand und Ergebung“ finden. Eine solche „Kirche für Andere“
stellt sich nur so als „Eigentum“ Christi dar, wenn sie auf jegliche
Sicherung ihrer selbst in der Welt verzichtet. Sie ist ganz sie
selbst, indem sie nichts für sich selbst sein will. So vermag ihr
Dasein besser zu reden als ihre „Begriffe“, besser: so gewinnen ihre
„Begriffe“ und Worte der Verkündigung den Kommentar ihres
Existenzzeugnisses. Sie wird dadurch also keine wortlose und erst
recht keine gemeinschaftslose Kirche, die auf Gebet und Bekenntnis
verzichten kann. Denn wie sollte sie „Kirche für Andere“ in der Welt
sein können, wenn sie nicht selbst aufs intensivste von dem geprägt
ist, der ihr dieses „Für-andere-Dasein“ zur Aufgabe macht? Bonhoeffers
Andeutungen über die Arkandisziplin und das Leben der Christen in der
Gegenwart und „Nähe“ Gottes (vgl. DBW 8, 572f.), warnen hier trotz
vieler offener Fragen vor unbesonnenen Schlussfolgerungen. Es geht
nicht darum, dass die Kirche aufhört, eine Gemeinde von Brüdern und
Schwestern zu sein, „in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch
den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt“ (These 3).
Doch gerade diese Kirche braucht eine
Existenzform, die das Wort vom Eintreten Jesu Christi für Andere mit
dem Verzicht auf weltliche Sicherungen eines weltlich abgrenzbaren
Bestandes der Kirche glaubwürdig kommentiert und bezeugt. Das ist der
neue, für die faktische Kirche bis heute provozierende Akzent, der von
Bonhoeffers ekklesiologischen Überlegungen her in die 3. und 6. Barmer
These kommt. Es ist darum einfach eine theologische Mogelei, wenn
Bonhoeffers Rede von der „Kirche für Andere“ für das Landeskirchentum
in Deutschland mit seinem Beamtenwesen und seinem Finanzgebaren in
Anspruch genommen wird. Die Selbstbezeichnung des Bundes des
Evangelischen Kirche in der DDR war solche Mogelei übrigens auch
schon. Kein Mensch dachte damals daran und denkt heute nicht daran,
auf alle weltlichen Sicherungen zu verzichten, den kirchlichen Besitz
zu verkaufen und den Erlös den Armen zu schenken, sowie die
Pfarrerinnen und Pfarrer in einen weltlichen Beruf zu schicken. Wenn
etwas für unsere Kirchen charakteristisch ist, dann ist es die Sorge
um ihre Bestandssicherung angesichts sinkender Mitgliederzahlen und
der Selbstbeschäftigung mit ihren Strukturen, die keinen Menschen
außerhalb der Kirche interessiert.
Bonhoeffers Verständnis dessen, wie
sich die Kirche als „Eigentum“ Jesu Christi darstellen hat, steht also
heute in Wahrheit in der Ecke einer schwärmerischen ekklesiologischen
Vorstellung. Wenn bei der Aufstellung unserer Kirche für die Zukunft
wenigstens ein paar ihrer Intentionen aufgenommen würden, wäre das
schon viel.
IV. Das verantwortliche Handeln für die
Welt
Zum Schluss will ich noch etwas
ausführlicher auf das Thema der Ethik eingehen, das wir oben schon
gestreift hatten. Ohne den „freien, dankbaren Dienst“ an Gottes
Geschöpfen kann die Kirche nach Barmen 2 nicht Kirche und der Christ
nicht Christ sein. Dieser Grundsatz hält sich bei Bonhoeffer in seinem
ganzen theologischen Werk und auf seinem Wege in Kirche und
Gesellschaft durch. „Nur der Glaubende ist gehorsam, und nur
der Gehorsame glaubt“, lautet dieser Grundsatz in der „Nachfolge“
(DBW 4, 52). Ohne das „Gesetz Christi“ auch zu tun, macht man den
Zuspruch Christi für unser Leben „billig“. Dabei gilt: Dieses „Gesetz
Christi“, von dem Bonhoeffer ohne Scheu vor der Vergesetzlichung des
Evangeliums geredet hat, gilt für das Verhalten der Christen in der
ganzen Wirklichkeit. Gottes Geschöpfen in jeder Hinsicht zu
dienen, fällt mit dem Glauben an Christus zusammen.
Genau in dieser Tendenz ist das zu
verstehen, was Bonhoeffer über die Struktur des „verantwortlichen
Lebens“ unter den Leitgedanken der „Stellvertretung“ und der „Wirklichkeitsgemäßheit“
gesagt hat (vgl. DBW 6, 256ff.). Weil „der menschgewordene Sohn Gottes
stellvertretend für uns gelebt hat, darum ist alles menschliche
Leben durch ihn wesentlich stellvertretendes Leben“ (a.a.O., 257). Das
bedeutet: „Christusgemäß“ und zugleich „wirklichkeitsgemäß“ handelt
der Mensch in allen Bereichen der Welt, wenn er für andere
Menschen konkrete Verantwortung übernimmt. Dabei liegt der Ton bei
Bonhoeffer besonders auf dem Konkreten. Nicht darum geht es,
Christus zum allgemeinen Prinzip irgendeiner Weltgestaltung zu machen.
Vielmehr wird im Hören auf den jeweils neuen und lebendigen Anspruch
Gottes immer die bestimmte Person in ihrer Menschlichkeit das Ziel
verantwortlichen Handelns sein.
Es leben jedoch nicht alle Menschen im
Hören auf dieses Wort und die Welt kann nicht in lauter
personalen Einzelentscheidungen gestaltet und regiert werden. Darum
stellt sich notwendig die Frage, wie die Struktur der
Verantwortlichkeit für die Menschen in der Welt des Politischen,
überhaupt in weltlichen Institutionen zur Geltung kommen kann. In
dieser Frage setzt jedoch bei Bonhoeffer wie auch schon in der Barmer
Theologischen Erklärung selbst so etwas wie ein deutliches Zögern ein.
Aus dem Gesagten müsste nun eigentlich folgen: Der Staat und alle
weltlichen Institutionen sind von Christus her dadurch
charakterisiert, dass sie für die Verantwortlichkeit aller
Menschen im Blick auf ein bejahbares menschliches Leben Sorge
tragen. Alle sind dann umgekehrt für einen solchen Staat und solche
Institutionen verantwortlich, welche die Wirklichkeit in diesem Sinne
fördern und gestalten.
In Barmen und bei Bonhoeffer wird so
jedoch nicht geredet. Zwar wird der Staat in Barmen 5 nicht mehr wie
in der protestantischen Tradition politischer Ethik als eine vom
Evangelium unabhängige „Schöpfungsordnung“ verstanden. Er ist Gottes
„Anordnung“ und er hat als solcher eine bestimmte Aufgabe.
Diese Aufgabe heißt: „für Recht und Frieden zu sorgen“. Für diese
Aufgabe ist er und auch die sogenannten „Regierten“ verantwortlich.
Der Zusammenhang dieser Verantwortung mit dem Gebot Jesu
Christi kommt aber in dieser These eher versteckt in dem Satz dadurch
zur Sprache, dass die Kirche der Kraft des Wortes, durch das Gott alle
Dinge trägt (vgl. Hebr. 1,3), vertraut. Dadurch kommt die Beziehung
zur 2. These nicht mehr hinreichend zur Geltung und es fällt alles
Gewicht auf die Aussage, dass der Staat „nach dem Maß menschlicher
Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von
Gewalt“ etwas ganz anderes zu tun hat, als die Kirche. Diese Betonung
der Unterscheidung von Staat und Kirche, die sich – wie die
Verwerfungen zeigen – zu Recht gegen die Ansprüche des totalen Staates
auf die Kirche richten, hat zur Folge, dass sich aus der Sicht der
Kirche die Aufgabe des Staates zu verselbständigen droht. Diese
Tendenz wird unterstützt dadurch, dass der Staat deutlich als
Obrigkeitsstaat verstanden werden muss. Beides aber führt bis heute
dazu, dass Barmen 5 immer wieder im Sinne einer abstrakt
interpretierten „Zwei-Reiche-Lehre“ in Anspruch genommen und die
politische Verantwortung der Kirche mit dem Argument der völligen
Andersartigkeit staatlicher Machtausübung relativiert wird.
Aus diesem Dilemma führt leider auch
Bonhoeffers Mandatenlehre nicht hinreichend heraus. Unter „Mandaten“
versteht er Aufträge Jesu Christi an einzelne Personen für den Bereich
des Politischen, der Familie, der Wirtschaft, der Kultur. Sie werden
jedoch mit einer m.E. christologisch unhaltbaren Ausdeutung des
Stellvertretungsgedankens begründet. Ein Mandat Gottes soll die
„Verleihung göttlicher Autorität an eine irdische Instanz“ sein (vgl.
DBW 6, 393). Diese Machtverleihung qualifiziert den Mandatsträger zum
„Stellvertreter Gottes“ auf Erden. Sie führt zur Errichtung „irdischer
Autoritätsverhältnisse“ mit einem klaren „Oben und Unten“ (a.a.O.,
394). In diesen Verhältnissen ist dem Mandatsträger wie der göttlichen
Autorität zu folgen.
In der Ekklesiologie führt das dazu,
dass in deutlicher Spannung zu Barmen 4 der „der ganzen Gemeinde
anvertraute und befohlene Dienst“ vom „Oben“ des „Exponenten Gottes
gegenüber der Gemeinde“ her verstanden wird (a.a.O., 400). Die
Äußerungen, die Bonhoeffer hier gemacht hat – z.B., dass die Bibel
nicht in die Hand der Gemeinde gehört – werden in
„Bonhoeffer-Brevieren“ heute füglich unterschlagen. Auch sonst führt
die Mandatenlehre zu höchst zeitbedingten Vorstellungen von der
Struktur der Familie, der Arbeitswelt und des Staates. Was letztes
betrifft, so plädiert Bonhoeffer für ein „recht verstandenen
Gottesgnadentum der Obrigkeit“ (DBW 16, 534).
Das relative Recht all dieser
patriarchalischen und hierarchischen Vorstellungen soll hier nicht
verkannt werden. Es muss in der Welt des Vorletzten zweifelsfrei Macht
ausgeübt werden. Es bedarf der Autorität und des Vorangehens
bestimmter Amtsträger. Dennoch führt das Alles nicht über
Barmen 5 hinaus, weil hier die Mängel dieser These nun auch noch auf
fragwürdige Weise christologisch zementiert werden. Gerade eine
christologische Argumentation hätte aber fundamental zu
berücksichtigen, dass sich in Christus nicht die Vorstellung vom „Oben-sein“
verselbständigt. Christi Stellvertretung vollzieht sich in seinem
Dienst für uns im „Unten“. Dieser Stellvertretung können weltliche
Institutionen – theologisch geurteilt – nur entsprechen, indem sie dem
Eintreten Aller für Gottes Geschöpfe dienen. Für solche Strukturen
weltlicher Institutionen und so auch des Staates sind die Christen
ebenso verantwortlich wie für die Menschen, die ihnen in diesen
Institutionen begegnen. Wenn das Fall ist, wird die Frage nach Recht
und Frieden nie bloß zu einer an Andere – an die die „oben“ sind – zu
delegierenden Frage werden. Sie wird das Leben der Gemeinde in der
Verantwortung für alle Menschen vielmehr unabweisbar bestimmen.
V. Schlussbemerkung
In Bonhoeffers
Aktualisierungen der Barmer Theologischen Erklärung begegnet uns nach
dem, was wir uns klar gemacht haben, im Grunde eine ganze Palette von
teils im Namen der Wahrheit und teils der „Wirklichkeitsgemäßheit“
echt vorwärts drängenden Einsichten, von teils schwärmerisch
anmutenden Visionen und teils richtiggehend „reaktionären“
Vorstellungen. Es ist darum nicht geraten, den Namen von Dietrich
Bonhoeffer mit der Vorstellung von der Unfehlbarkeit eines „Heiligen“
zu verbinden. Das tut ihm auch schrecklich Unrecht, der sich Alles
das, was wir uns in Erinnerung gerufen haben, nicht bloß irgendwie
ausgedacht, sondern im Bewusstsein, in einer furchtbar schweren Zeit
auf dem Wege zu sein, durchlebt und durchlitten hat. Bei diesem
Durchleben und Durchleiden aber war die die Barmer Theologische
Erklärung für ihn ohne Zweifel so etwas wie ein Licht auf dem Wege,
das ihn ermutigt hat, mit der Wahrheit, die dort bezeugt wird,
kirchlich, gesellschaftlich und auch höchst individuell aufs Ganze zu
gehen. Wie würde unsere Kirche aussehen, können wir uns da nur fragen,
wenn in ihr jene sechs „evangelischen Wahrheiten“ in vergleichbarer
Weise lebendig wären. |
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