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Führung ohne
Machtstreben. Wie kann man in der Kirche evangeliumsgemäß leiten?
Kirchenleitung
muss sein. Das weiß jedes Gemeindeglied. Denn es erlebt
Kirchenleitung in ihrer elementarsten Form jeden Sonntag im
Gottesdienst. Martin Luther hat eindrucksvoll geschildert, was in
einem Gottesdienst geschieht, der nicht geleitet wird. Da würden alle
anfangen, durcheinander zu reden, wie es ihnen gerade einfällt. Soll
diese „Versammlung der Glaubenden“ nicht zu einem chaotischen
religiösen Tumult werden – Luther sagt: zu einem „Saukoben“ – , dann
muss es Menschen geben, die für die Leitung des Gottesdienstes
Verantwortung übernehmen.
In unserer Kirche geschieht das so,
dass die Verantwortlichen für den Gottesdienst von der Gemeinde
gewählt werden. Denn mit der Bezeugung des Evangeliums ist nach
evangelischem Verständnis die ganze Gemeinde beauftragt. Sie ist der
eigentliche Träger von Kirchenleitung. Sie wählt Menschen in das „Amt“
der Verkündigung und der Sakramentsverwaltung. Sie beruft Menschen,
die für die Musik, für den Kindergottesdienst, für die Pflege des
Kirchenraumes usw. verantwortlich sind. Sie verteilt die Aufgaben, die
für das Leben und Wachsen der Gemeinde notwendig sind. Die vierte
These der Barmer Theologischen Erklärung sagt darum: Die
„verschiedenen Ämter in der Kirche“ sind „die Ausübung des ganzen der
Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.“
Dabei geht der Blick über den
Gottesdienst der einzelnen Gemeinden hinaus. Denn es ist im Interesse
jeder Gemeinde, dass in der ganzen Kirche Gottesdienste von lebendigen
Gemeinden stattfinden, in denen Gott eindeutig die Ehre gegeben wird.
Damit das geschehen kann, muss es eine überregionale Kirchenleitung
geben. Sie wird von den Synoden gewählt. Sie hat vor allem den
Auftrag, die klare Bezeugung des Evangeliums in den Gemeinden zu
unterstützen und zu fördern. Alles Andere kann diesem Auftrag nur
zugeordnet sein. Auch mit ihrer „Ordnung“ hat die Kirche zu bezeugen,
dass sie allein „Christi Eigentum“ ist (Barmen III).
Wenn das geschieht, dann können alle
Christinnen und Christen an ihrer Kirchenleitung ihre helle Freude
haben. Sie merken, hier wird eine Aufgabe wahrgenommen, die im
Interesse ihres christlichen Glaubens liegt. Sie betrachten Menschen
in kirchenleitenden Ämtern nicht als irgendwelche „Oberen“. Sie freuen
sich, dass Christenmenschen, wie sie es auch sind, mit ihren
besonderen Fähigkeiten und Gaben einen notwendigen Dienst für ganze
Kirche wahrnehmen. Sie gehen davon aus, dass die „Ausübung“ dieses
Dienstes von einer tiefen Solidarität mit dem Leben jedes
Gemeindegliedes getragen ist. Sie leiden deshalb auch mit, wenn sie
die schwierigen Aufgaben ansehen, vor die eine Kirchenleitung heute
gestellt ist.
Allerdings gibt es auch Probleme,
welche diesem harmonischen Bild zusetzen. Eines dieser Probleme ist,
dass mit jedem Amt immer eine bestimmte Macht verbunden ist. Das lässt
sich bei Leitungsfunktionen gar nicht vermeiden. Schon die Auswahl der
Lieder durch die Kantorin oder den Kantor ist ein Akt der
Machtgebrauchs gegenüber der Gemeinde. Erst recht gilt das natürlich
für Sach- und Personalentscheidungen, welche die Leitung der ganzen
Kirche in all ihren Verzweigungen zu treffen hat. Die Gefahr, dass
sich der Machtgebrauch in kirchlichen Ämtern vom Dienst der Gemeinde
löst, ist darum unter uns sündigen Menschen immer gegeben.
Die vierte Barmer These sagt deshalb
warnend: Die verschiedenen Ämter „begründen keine Herrschaft der einen
über die anderen“. Abseits vom Dienst der Gemeinde dürfe es keine „mit
Herrschaftsbefugnissen ausgestatteten Führer“ geben. Gemeint waren
damals die „Führer“, welche die „Deutschen Christen“ den Kirchen und
Gemeinden vorgesetzt hatten. Der Begriff des „Kirchenführers“ ist
danach in unserer Kirche mit Recht außer Kurs gekommen. Wenn die
Kirche „geführt“ wird, dann allein vom Geist Jesu Christi, dem sie mit
ihren „Ämtern“ dient.
Neuerdings aber wird in den
Diskussionen über den Weg unserer Kirche zum Begriff der
Kirchenleitung der Begriff der „Führung“ wieder hinzugefügt. Er stammt
aus der Wirtschaft. „Leitung und Führung“ eines Unternehmens
entscheiden über den Erfolg seiner Produkte am Markt. Dass es
„Führungspersönlichkeiten“ geben muss, gehört zum System des Erfolgs.
Dementsprechend wären die Inhaber von Ämtern in der Kirche eine Art
Manager der christlichen Religion. Sie machen die „Zielvorgaben“,
welche durch „Personalführung“ und „Strategien“ in den Gemeinden (am
Erfolgreichsten auf „partizipative“, „kooperative“ und „kollegiale“
Weise) durchzusetzen sind.
Das klingt ungewöhnlich, ja garstig.
Denn der Lauf des Evangeliums kann von Menschen nicht „gemanaget“
werden wie ein Marktprodukt. Außerdem sind die
„Führungspersönlichkeiten“ der Wirtschaft nicht erst seit der von
ihnen verschuldeten „Finanzkrise“ nun wahrlich keine Vorbilder für das
Amt der Kirchenleitung. Alle Art von „Führung“, die man vielleicht von
der weltlichen Schlauheit des Managements lernen kann, ist darum vom
Machtstreben der daran beteiligten Menschen zu reinigen. Das
geschieht, indem „Führung“ in der Kirche demütig in den Auftrag Jesu
Christi an die ganze Gemeinde eingebettet bleibt. Besser aber wäre es,
den Begriff der „Führung“ zur Beschreibung der Aufgabe kirchlicher
Ämter wieder fallen zu lassen. Er schreibt, auch wenn noch so „partizipativ“
und „kollegial“ geführt wird, zwangsläufig die Vorstellung „Oben“ und
„Unten“, von Führenden und Geführten, in der Kirche fest.
Der Begriff des „Dienstes“ bleibt darum
geeigneter, um die innere Verbindung des Auftrages der Gemeinde und
der Kirchenleitung sichtbar zu machen. Zwar kann auch ein Dienst als
verkappte Form von Herrschaft missbraucht werden. Aber doch ist es ein
Unterschied, wenn jemand, der ein Amt hat, zur Gemeinde sagt: „Ich
führe euch mit meinen Zielvorstellungen von unserer Kirche heute“ oder
„Ich diene euch mit diesen Vorstellungen im Geistes eines Auftrages,
der uns beide in gemeinsamer Verantwortlichkeit verbindet“.
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